Verkehrsdelikte im Ausland werden künftig weiter verfolgt

Verkehrsdelikte im Ausland können künftig für
Autofahrer ein teures Vergnügen werden. Denn wie jetzt beim
Verkehrsgerichtstag in Goslar bekannt wurde, wollen die EU-Staaten bis
März 2007 den Rahmenbeschluss auf den Weg bringen, dass Geldstrafen-
und Bußen künftig vom Heimatland des Verkehrssünders eingetrieben
werden. Die Mindestgrenze soll bei 70 Euro liegen.

Facettenreich und undurchsichtig…

Bisher
kommen deutsche Autofahrer, die im Ausland bei Vergehen ertappt wurden,
meist ohne Strafe davon, weil die Bundesrepublik das Geld dafür nicht
einzog. Einzige Ausnahme: Die Ordnungshüter im Ausland kassieren direkt
vor Ort. Lediglich mit Österreich gab es ein entsprechendes Abkommen.
Dabei sind die Strafen für Verkehrsdelikte innerhalb der EU bisher
alles andere als einheitlich. Hier sehen Juristen, aber auch Vertreter
der Automobilclubs, ein Problem. Ein ADAC-Jurist: „Hier wird der zweite Schritt vor dem ersten gemacht.“

Das Amtsauge

Mögliche Konfliktpotentiale
gibt es viele: In Österreich darf ein Polizist die Geschwindigkeit
eines Fahrzeuges schätzen und die Strafe entsprechend ansetzen. Das so
genannte „Amtsauge“ wäre in Deutschland undenkbar. In Frankreich wird,
wenn der Fahrer eines Autos nach einem Delikt nicht zu ermitteln ist,
der Halter bestraft. Auch das widerspräche deutschem Recht: Der
deutsche Anwaltsverein (DAV) kommentierte, das verstoße gegen das
deutsche Verfassungsverständnis. Auch eine Bemessung der Bußgeldhöhe
nach dem Einkommen des Autofahrers – in Schweden Usus – wäre in
Deutschland kaum denkbar. Ein Einspruch gegen die Strafmandate wäre
jedoch schwierig, denn die deutschen Behörden sollen nur als
Vollstrecker fungieren.

Angleichung unbedingt notwenig

Die Fachleute setzten sich jetzt dafür
ein, dass erst die europäischen Verkehrsregeln und das Verkehrsrecht
angeglichen werden müssten, bevor über die Ländergrenzen hinweg
Bußgelder eingetrieben werden. Ansonsten befürchte man ein Abkassieren
bei ausländischen Autofahrern. Eine Angleichung der Gesetzgebung bis
2007 ist jedoch völlig unrealistisch. Die Brüsseler Mühlen mahlen
langsam, das wissen auch die Fachleute in Goslar.

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