Verkehrsgerichtstag: Härteres Vorgehen gegen Drogen am Steuer

Wer mit Drogen am Steuer erwischt wird, kann noch bis zu einem Jahr weiter Auto fahren. Diesen Tatbestand hat jetzt Markus Schäpe vom ADAC auf dem 49. Verkehrsgerichtstag in Goslar kritisiert. Denn Drogenfahrten gelten nur als Ordnungswidrigkeiten und erst die Führerscheinbehörde kann die Fahrerlaubnis endgültig entziehen.

Doch die wird oft erst nach Monaten aktiv. Derzeit kann der Drogentäter munter weiter andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Daher haben die Delegierten des Verkehrsgerichtstags nun gefordert, Polizei und Behörden sollten sich bundesweit am Stuttgarter Modell orientieren. Dort wird der Führerschein vorerst beschlagnahmt und die Behörde umgehend informiert, die dann einen sofortigen Vollzug der Führerschein-Entziehung anordnet.

Außerdem appelliert der Verkehrsgerichtstag an alle Richter in Deutschland, die Ausrede der Täter, sie hätten über die Langzeitwirkung der Drogen nicht Bescheid gewusst, nicht mehr gelten lassen. Wissenschaftlich sei bewiesen, dass bei Gelegenheitskonsum von Cannabis der Wirkstoff nach rund acht Stunden abgebaut ist. „Wer bei der Kontrolle behauptet, zuletzt vor einem Tag einen Joint geraucht zu haben, entlarvt sich als Dauerkonsument“, sagte Prof. Peter König Richter am Bundesgerichtshof.

Eine weitere Forderung der Experten lautet: Nach tödlichen Autounfällen soll es künftig immer eine Obduktion des Getöteten geben. „Nur so können wir neue Erkenntnisse über die genaue Todesursache finden und neue Präventionsmaßnahmen entwickeln“, so der Unfallforscher Professor Klaus Langwieder aus Pullach. Gleichzeitig sollen die Autohersteller gesetzlich verpflichtet werden, bei allen Neuwagen eine Auslesung der Fahrzeugdaten möglichst einfach zu machen. So könnte auch festgestellt werden, ob Fahrzeugmängel zum Unfall beigetragen hätten. Bis 2020 soll die Zahl der Verkehrstoten um 40 Prozent gesenkt werden. Um die Zahl der Lkw-Unfälle zu vermindern, soll das Bundesverkehrsministerium dafür sorgen, dass EU-weit Tempo-Begrenzer von den Fahrern auf Tempo 80 eingestellt werden müssen. Damit würde zudem die Wirtschaftlichkeit erhöht und die Umwelt geschont.

Mehr Rechte sollen nach Ansicht der Experten alle Autofahrer bekommen, die ihr Auto leasen. Grund: Bei der Rückgabe der Fahrzeuge am Ende der Laufzeit versuchen viele Händler, den Wertverlust des Fahrzeuges auf die Kunden abzuwälzen. Jeder Kratzer wird dabei in Rechnung gestellt. Aus diesem Grund sollen die Kunden künftig das Recht haben, festgestellte Mängel in einer Werkstatt ihrer Wahl fachgerecht beseitigen zu lassen. Außerdem soll der Kunde die Feststellung des Fahrzeugzustandes durch eine neutrale Stelle verlangen können. Schon bei Vertragsabschluss soll ein umfassender Kriterienkatalog verbindlich festlegen, in welchem Zustand der Wagen zurückgegeben werden muss.

Private Unternehmen sollen auch künftig auf keinen Fall Knöllchen schreiben dürfen. Eine solche Verlagerung der Überwachung des ruhenden Verkehrs lehnen die Delegierten des Verkehrsgerichtstages entschieden ab. Strafzettel von privaten Unternehmen würden die Bürger kaum akzeptieren.

Eine Null-Promille-Grenze für den gesamten motorisierten Straßenverkehr fordert der Verkehrsclub Deutschland. Als Argument führt der Club unter anderem die guten Erfahrungen mit dem 2007 eingeführten Alkoholverbot für Fahranfänger auf. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung fordert hingegen mehr Lkw-Parkplätze sowie eine EU-einheitliche Höchstgeschwindigkeit für schwere Nutzfahrzeuge.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Tesla liefert mehr Reichweite

Tesla liefert mehr Reichweite

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

DISKUTIEREN SIE ÜBER DEN ARTIKEL

Bitte beachte Sie unsere Community-Richtlinien.

Michael Senger

August 4, 2011 um 7:51 pm Uhr

Das geht echt nicht und dann Autofahren…immerhin könnten es unsere Kinder sein, die dann auf der Straße sind.

Gast auto.de

Februar 25, 2011 um 11:29 am Uhr

Sollen die Schweine Gesetze verschärfen ( Bürger fertig machen und Existenzen ruinieren ) und kassieren ohne Ende ( abzocken ) .
Nur dann besteht die Chance auf das aufbegehren des deutschen Michels gegen seine Peiniger . Was derzeit in einigen arabischen Staaten passiert wird auch hier kommen. Nur mit dem Unterschied, dass wenn wir was machen, wirds gründlicher.

Sie werden baumeln. Alle !!

Wolfgang Fleu

Februar 12, 2011 um 3:24 am Uhr

Ende November letzten Jahres gelang einem niederländischen Univeritätslabor eine sensationelle Entdeckung. Danach ist der Konsum von Cannabis und ähnlichen Drogen noch 14 Monate nach dem letzten Konsum nachweisbar. Zur Zeit arbeiten die Wissenschaftler an den erforderlichen Applikationen, um das Verfahren auch vor Gerichten hieb- und stichfest zu machen. Mit einer erfolgreichen Anwendung rechnet man etwa ab Juni dieses Jahres. …. Wolli

Markus Müller

Februar 3, 2011 um 11:02 am Uhr

Ein positiver Schnelltest reicht in Deutschland nicht für eine Anklage/Überführung aus. Er rechtfertig jedoch einen Bluttest. Im Blut kann man aktives THC circa 12 Stunden lang finden. In den folgenden 36 Stunden können dann noch psychisch unwirksame Abbauprodukte nachgewiesen werden. Durchschnittlich ist der Konsument also nur 12 Stunden unter dem Einfluss von THC. Man kann also durchaus nachweisen ob jemand innerhalb der lezten 12 Stunden Cannabis konsumiert hat oder ob dies schon länger her ist.

Über die Unterscheidung zwischen Gewohnheits- und Gelegenheits-Konsument bin ich aber überfragt. Es soll jedoch Drogentests geben, die angeblich Auskunft darüber geben können, ob man gelegentlich oder gewohnheitsmäßig konsumiert:

“Konsumenten von Haschisch müssen jetzt verstärkt damit rechnen, ihren Führerschein zu verlieren. Zum 1. September 2000 wurde in Bremen ein neues Verfahren eingeführt, mit dem sich auch der gewohnheitsmäßige Konsum von Haschisch anhand einer einzigen Blutprobe nachweisen lässt. Das Verfahren ermöglicht nach Behördenangaben nun erstmals, allein anhand einer einzigen Laboruntersuchung zwischen einmaligem, gelegentlichem und regelmäßigem Haschisch-Konsum zu unterscheiden. Nach Nordrhein-Westfalen ist Bremen das zweite Bundesland, das die Blutuntersuchung zum verbindlichen Standard macht.

Fachleute rechnen damit, dass künftig auch Gelegenheitskonsumenten verstärkt auffliegen, die den Behörden bislang leicht durch die Maschen geschlüpft sind. Mit speziellen Präventions- und Rehabilitationskursen soll diese Zielgruppe unter bestimmten Voraussetzungen allerdings den Führerschein behalten können.” [Bremer Nachrichten vom 04.09.2000]

Gast auto.de

Januar 28, 2011 um 7:34 pm Uhr

Wissenschaftlich sei bewiesen, dass bei Gelegenheitskonsum von Cannabis der Wirkstoff nach rund acht Stunden abgebaut ist. "Wer bei der Kontrolle behauptet, zuletzt vor einem Tag einen Joint geraucht zu haben, entlarvt sich als Dauerkonsument", sagte Prof. Peter König Richter am Bundesgerichtshof.

Tja, nur wird leider nicht auf den Wirkstoff gestestet, sondern auf dessen Metaboliden (Abbauprodukte). Diese haben zwar keinerlei Wirkung – sind aber noch bis zu 4 Wochen nach dem letzten Konsum nachweisbar. Wer also am Vorabend einen Joint geraucht hat, fällt immer noch positiv auf und soll seinen Führerschein verlieren? Lachhaft! Verarschen kann ich mich selber, Herr Professor!

Comments are closed.

zoom_photo