Verkehrslärm am weitesten verbreitetes Umweltproblem in der EU

Verkehrslärm ist das am weitesten verbreitete Umweltproblem in der EU. Allein in Deutschland sind 13 Millionen Menschen von dem gesundheitsschädlichen Straßenverkehrslärm in ihrem Wohnumfeld betroffen. Europaweit sind es sogar 200 Millionen Menschen.

Um Fahrzeuggeräusche zu vermindern, hat die EU jetzt eine Richtlinie unterbreitet, die über einen Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten eine Lärmreduzierung für Pkw in zwei Stufen vorsieht. Bis voraussichtlich 2013/14 muss die Geräuschentwicklung um zwei Dezibel gesenkt werden, drei Jahre später noch einmal um zwei weitere Dezibel. Unter Berücksichtigung der ebenfalls im Zuge der Revision geplanten Verbesserung der Typprüfungsmessmethode dürfen laut Brüssel neue Fahrzeugtypen ab 2017 nur noch 68 dB(A) emittieren.

Die Umweltschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) forderte die Bundesregierung auf, sich im Zuge der noch andauernden Verhandlungen über den Vorschlag für einen „ambitionierten, wirksamen und zeitgemäßen Lärmschutz“ einzusetzen und verweist angesichts Millionen vom Straßenlärm Betroffener auf strengere Grenzwerte. Außerdem sollten Kommunen beim Kampf gegen Fahrzeuggeräusche unterstützt werden. Der Entwurf einer neuen EU-Fahrzeuglärmrichtlinie schöpfe bereits vorhandene Möglichkeiten zur technischen Lärmreduzierung nicht aus.

Bereits heute erreicht ein Viertel der europäischen Neufahrzeuge den für 2017 vorgesehenen Grenzwert. Das Bundesverkehrsministerium selbst hatte 2009 in seinem nationalen Verkehrslärmschutzpaket Minderungsziele festgelegt. Danach sollte der Straßenverkehrslärm bis 2020 um 30 Prozent beziehungsweise 5 Dezibel in hochbelasteten Gebieten sinken. Dies sei nach Angaben des Ministeriums nur möglich, wenn strenge Grenzwerte für Fahrzeuge gelten. Die Reduktion von Lärm an der Quelle sei unstrittig die kostengünstigste und effizienteste Möglichkeit, um dem Problem Lärm zu begegnen. Die DUH sehe deshalb vor allem die Automobilbranche in der Pflicht, die notfalls mit Hilfe entsprechender Verordnungen zum Bau leiserer Fahrzeuge gezwungen werden müsse.

Ergänzende Maßnahmen wie Lärmschutzwände, -fenster oder Ähnliches können nach Überzeugung der DUH nur als Notmaßnahmen helfen, um kurzfristig Abhilfe vor Verkehrslärm an vielbefahrenen Straßen zu schaffen. Die Kosten hierfür trügen die chronisch klammen Kommunen.

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