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Kann nach einem Verkehrsunfall der Verursacher nicht ermittelt werden, kann sich der Geschädigte an die Verkehrsopferhilfe (VOH) wenden. Der Fonds der Autoversicherer hilft bei problematischen Unfällen im In- und Ausland. Jährlich wenden sich rund 3 000 Betroffene an die Hilfseinrichtung.
Die Zahl der berechtigten Anspruchssteller dürfte aber deutlich höher liegen. Viele Unfallopfer werden scheinbar von ihrem Anwalt nicht auf diese Institution hingewiesen. „Wir sind immer wieder überrascht, dass so viele – selbst Anwälte – die Verkehrsopferhilfe nicht kennen“, beklagt sich Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Gerade in der Reisezeit kann die VOH aber besonders wichtig werden. „Wer einen unverschuldeten Unfall im Ausland hat, kann sich an uns wenden“, sagt Sandra Schwarz von der VOH aus Berlin. Die Entschädigungsstelle der VOH reguliert den Schaden, wenn der ausländische Versicherer keinen Regulierungsbeauftragten in Deutschland benannt hat oder nach drei Monaten keinerlei Reaktion des ausländischen Versicherers oder seines deutschen Regulierungsbeauftragten vorliegen.
Der Schadenregulierungsbeauftragte des zuständigen Versicherers ist über den Zentralruf der Autoversicherer unter der Rufnummer 01 80/2 50 26 oder unter www.zentralruf.de zu erfahren. Helfen kann die VOH auch dann, wenn das amtliche Kennzeichen des ausländischen Unfallgegners nicht bekannt ist, wohl aber seine Versicherung. Art und Umfang des Schadenersatzes richtet sich in der Regel nach dem Recht des Unfalllandes.
Daher ist es durchaus sinnvoll, vor einer Reise einen „Auslandschadenschutz“ abzuschließen, damit unverschuldet Schäden wie daheim reguliert werden. Im Inland ist die VOH bei Unfällen für Schäden zuständig, die von unversicherten oder flüchtigen Fahrern verursacht werden. Auch vorsätzliche Unfälle, etwa Selbstmorde, werden entschädigt.
geschrieben von auto.de/(usk/mid) veröffentlicht am 29.04.2010 aktualisiert am 29.04.2010
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