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Die Straßenverkehrsordnung hält eine Fülle von Regeln bereit, und nicht jede davon benötigt man täglich. Deshalb gerät das ein oder andere schon mal in Vergessenheit. So dürfen Radfahrer an roten Ampeln wartende Fahrzeuge rechts überholen, wenn ausreichend Platz zwischen dem Auto und dem Bordstein vorhanden ist, wie der ADAC jetzt erinnert.
Inlineskater müssen auf dem Gehsteig fahren, da sie zu den Fußgängern zählen und nicht als Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO). Straßen und Radwege sind für sie tabu, es sei denn, die Wege sind im Rahmen spezieller Veranstaltungen freigegeben.
Oft vergessen wird auch, dass die Standspur auf Autobahnen auch zum Abfahren benutzt werden darf. Allerdings nur, wenn die Polizei die Autofahrer dazu anweist oder Verkehrszeichen den Standstreifen freigeben. Ohne diese Besonderheiten müssen Autofahrer mit 75 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg rechnen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 02.05.2012 aktualisiert am 02.05.2012
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