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Es kann rascher gehen, als man denkt. Zu schnell unterwegs oder eine rote Ampel überfahren, schon ist die Lizenz zum Steuern eines Kraftfahrzeugs in Gefahr. Prinzipiell ist zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Das Fahrverbot ist eine Nebenstrafe, die bei gröberen Verkehrsverstößen zusätzlich zu Bußgeld und Punkten verhängt wird. Die Dauer beträgt vier Wochen bis drei Monate. Die Fahrerlaubnis bleibt dabei bestehen, nach Ablauf des Fahrverbots erhält der Betroffene seinen Führerschein wieder zurück.
Beim ersten Verstoß hat der Fahrer vier Monate Zeit, innerhalb derer er seinen Führerschein abgeben muss. Trifft es ihn ein zweites Mal, kann er den Zeitpunkt nicht mehr frei wählen. Dann ordnet die Bußgeldstelle den Termin für die Abgabe an. Wer beispielsweise innerorts bei einer Tempoüberschreitung von mehr als 30 km/h (außerorts 40 km/h) erwischt wird, muss für einen Monat das Fahrzeug stehenlassen.
Ein Fahrverbot droht auch bei zu geringem Sicherheitsabstand, gefährlichen Überholmanövern oder beim sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß, das heißt, wenn eine Ampel beim Überfahren bereits länger als eine Sekunde rot ist.
Bereits mit 0,3 Promille und damit verbundenen Ausfallerscheinungen geht die Rechtsprechung von einer relativen Fahruntüchtigkeit aus, die bei einem Unfall strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Definitiv Schluss mit lustig ist es bei einem Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze. Hier drohen 500 Euro Bußgeld, vier Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Das Fahren unter Drogeneinfluss wird übrigens so bestraft wie Alkoholfahrten. Allerdings gibt es hier keine Grenzwerte, die konsumierte Menge spielt also keine Rolle.
Bei schweren Vergehen hingegen droht die Entziehung der Fahrerlaubnis, umgangssprachlich „Führerscheinentzug“. Etwa bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille, Unfallflucht oder wenn beim Zentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg 18 Punkte gesammelt wurden. Für Betroffene erlischt damit die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Und zwar für die Dauer von mindestens sechs Monaten, maximal fünf Jahren. Eine Neuerteilung muss beantragt werden. Die zuständige Behörde prüft dann, ob die Erteilungsvoraussetzungen gegeben sind.
Übrigens: Auch ein lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis ist möglich. Meist geschieht dies in Zusammenhang mit einer Straftat, etwa wenn das Auto als Waffe oder für einen Überfall genutzt wurde. Aber auch Menschen mit einer starken Sehschwäche oder notorische Wiederholungstäter müssen damit rechnen, für den Rest ihres Lebens zu Fuß zu gehen oder öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 29.07.2011 aktualisiert am 29.07.2011
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