Verkehrsrecht: Auto vs. Fußgänger – Kein Geld für beschmutzte Kleidung

Bei Regen ist das schnell passiert: Ein Auto fährt durch eine Pfütze und beschmutzt einen sich in der Nähe aufhaltenden Fußgänger. Dessen Kleider sind verdreckt und der Ärger ist groß.

Auf eine Bezahlung der Reinigung durch den Autofahrer darf der Fußgänger allerdings nicht hoffen, wie jetzt das Landgericht Itzehoe laut Deutschem Anwaltsverein urteilte.

Die Richter waren der Meinung, dass beim Durchfahren von Pfützen kein Zwang zum Schritttempo herrscht. Denn durch das dadurch notwendige ständige Abbremsen und Wiederanfahren würde die Unfallgefahr für den nachfolgenden Verkehr erhöht. Fußgänger sollten bei Schmuddelwetter vielmehr mit Spritzern rechnen und sich geeignete Kleidung anziehen. (Az. 1 S 186/10)

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Gast auto.de

August 22, 2011 um 9:45 am Uhr

Diese Entscheidung ist contra legem ergangen. Natürlich sind Autofahrer im Rahmen des Rücksichtsnahmegebots nach § 1 Absatz 1 StVO dazu gehalten, Fußgänger nicht durch Spritzwasser zu beeinträchtigen.
Ich frage mich ernsthaft, wie das Gericht zu so einem Ergebnis kommen konnte.

Gast auto.de

Mai 30, 2011 um 10:21 am Uhr

Man sollte diese Richter in einer Pfütze ersäufen !
Würden die Autofahrer bei Regen auf angemessene Geschwindigkeit herunterschalten, dann gäbe es das angedeutete Problem des ständigen Bremsen und Beschleunigen nicht. Aber vermutlich sind diese Richter auch Verkehrsrowdies, zumindest sind sie wohl keine Fußgänger oder Fahrradfahrer.

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