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Rechtsbeschwerde bei einem Gericht per E-Mail einzulegen ist nicht zulässig. E-Mails entsprechen nicht der gesetzlich erforderlichen Schriftform, wie das Oberlandesgericht Oldenburg jetzt urteilte.
Ein Autofahrer hatte fristgerecht Rechtsbeschwerde per E-Mail eingelegt, nachdem er ein Bußgeld wegen Missachtung des Handyverbots erhielt. Das Amtsgericht Delmenhorst akzeptierte den Einspruch aufgrund des fehlenden Originalschriftstückes nicht. Auch das Oberlandesgericht Oldenburg wies die Beschwerde zurück. Genauso wie den Vorwurf des Klägers, das Amtsgericht müsse ihn darüber informieren, dass E-Mails nicht den formalen Anforderungen entsprechen.
Zulässig sind bei Gerichten jedoch per Fax übersandte Schreiben, wie der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) mitteilt. Elektronische Übermittlungen können laut dem Oberlandegericht Osnabrück eingereicht werden, wenn diese „eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz“ enthalten (§ 110a Ordnungswidrigkeiten-Gesetz). Diese Voraussetzung erfüllt zum Beispiel der E-Brief der Post. (Az: S SsRs 294/11)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 27.07.2012 aktualisiert am 27.07.2012
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