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Auf einem Gehweg haben Radfahrer eigentlich nichts zu suchen. Allerdings gibt es Ausnahmen. Laut StVO dürfen auch Kinder unter zehn Jahren auf dem Bürgersteig fahren, nicht aber Erwachsene.
Geschieht dies trotzdem und kommt es zu einem Unfall, trifft den Radfahrer alleine die Schuld. Das entschied jetzt das Amtsgericht Hannover, wie der ADAC berichtet.
Zum Rechtsstreit kam es, nachdem ein Fahrradfahrer mit einem aus einer Ausfahrt kommenden Pkw kollidierte. Nach Angaben des Gerichts war der Biker nicht nur auf einem Bürgersteig, sondern auch noch zu schnell unterwegs, so dass den Autofahrer keine Schuld traf. Wäre allerdings ein Kind im Alter von unter 10 Jahren auf dem Gehweg unterwegs und am Unfall beteiligt gewesen, hätte der Autofahrer die Alleinschuld am Unfall gehabt. Denn wer als Autofahrer aus einer Einfahrt herausfährt, muss ausschließen, dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. (Az: 562 C 13120/10)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 20.05.2011 aktualisiert am 20.05.2011
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