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Die Zeugenaussage eines Polizisten allein reicht nicht immer für ein Fahrverbot nach einem Rotlichtverstoß. Das hat nun eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Landstuhl gezeigt.
In dem verhandelten Fall ging es vor allem um die Frage, ob der beschuldigte Autofahrer einen sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß begangen hatte, ob also die Ampel bereits mehr als eine Sekunde das rote Signal zeigte. Der als Zeuge geladene Beamte, ein erfahrener Polizist, sagte dies zwar aus, nach Ansicht des Richters reicht das für die Verhängung eines Fahrverbots allerdings nicht.
Der Beamte hatte sich nämlich bloß zufällig in der Nähe des Vorfalls aufgehalten und nicht zur Durchführung einer sogenannten qualifizierten Rotlichtüberwachung. Daher hatte er auch keine Sekundenzählung vorgenommen, als der Autofahrer das rote Signal überfuhr. Eine bloße gefühlsmäßige Schätzung der seit dem Umspringen der Ampel vergangenen Zeit reiche für ein Fahrverbot jedoch nicht aus, zitiert das Magazin „Omnibusrevue“ aus dem Urteil. (AG Landstuhl Az.: 4286 Js 12706/10)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 27.05.2011 aktualisiert am 27.05.2011
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