Verkehrsrecht – Vorsicht bei Punkteübernahme

Wer wegen eines Verkehrsverstoßes im Punktebereich Post von der Bußgeldstelle bekommt, mag versucht sein, in Absprache mit einem anderen Führerscheinbesitzer diesen als Fahrer zu benennen. Diese Übernahme von Punkten kann jedoch nach hinten losgehen. Wer einen anderen auf dem Anhörungs- oder Zeugenfragebogen wegen eines Verkehrsverstoßes wider besseres Wissen als Fahrer zur Tatzeit identifiziert, begeht eine falsche Verdächtigung – eine Straftat, die im Extremfall mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet wird. Dies gilt auch dann, wenn der Bezichtigte damit einverstanden ist.

Die Strafbarkeit entfällt allerdings, wenn der angeschuldigte Autofahrer das behördliche Schreiben direkt an den Dritten übergibt, der den Verstoß hierauf zugibt und das Schriftstück an die Bußgeldstelle schickt. Einen Erfolg garantiert das indessen nicht – die Behörden werden nicht selten misstrauisch und stellen Nachforschungen an, die den tatsächlichen Fahrer letztlich doch überführen.

 

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