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Beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs im Ausland gilt eine besondere Sorgfaltspflicht zur Prüfung der Eigentumsverhältnisse. Das musste nun ein KFZ-Händler aus Rheinland-Pfalz erfahren, der in Belgien von einer Firma zwei dort zugelassene Pkw erworben hatte.
Bei den Fahrzeugen handelte es sich um Leasingmodelle, die auf die Leasingbank zugelassen waren. Der belgische Händler war in Zahlungsschwierigkeiten geraten und verkaufte die Autos mit Fahrzeugpapieren und allen Schlüsseln an den deutschen Händler, obwohl die Bank die Leasingverträge zuvor gekündigt, und ein Urteil auf Herausgabe der Fahrzeuge erwirkt hatte.
Der deutsche Händler musste nun die Fahrzeuge wieder herausgeben, weil er die Eigentumsverhältnisse in grob fahrlässiger Weise nicht überprüft hatte. In Belgien gilt die Vorlage der Rechnung als Eigentumsnachweis. Einen Kraftfahrzeugbrief wie er in Deutschland geführt wird, gibt es dort nicht. Die Richter am Koblenzer Oberlandesgericht wiesen darauf hin, dass „beim Kauf eines Auslandsfahrzeugs im Hinblick auf mögliche Besonderheiten ausländischer Kfz-Papiere erhöhte Aufmerksamkeit“ nötig wäre, meldet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. (AZ: 6 U 473/10)
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 06.12.2011 aktualisiert am 06.12.2011
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