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Beim Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung ist auf die Feinheiten zu achten. Das hat eine Überprüfungen der Preise und Leistungen von 32 Rechtschutzversichereren durch die Zeitschrift „Finanztest“ ergeben.
Grundsätzlich stehen drei Varianten zur Wahl: So gilt eine Fahrzeugversicherung für ein bestimmtes Auto. Jeder, der damit unterwegs ist, hat Rechtschutz. Beim Fahrerrechtschutz ist nur der Versicherungsnehmer geschützt und zwar nur dann, wenn er nicht im eigenen Auto fährt. Diese Police ist für berufliche Vielfahrer im Dienstwagen geeignet und mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro schon ab 29 Euro zu haben. Eine Familienrechtschutzversicherung bietet nicht nur einen Fahrzeugschutz, sondern zusätzlich zum Versicherungsnehmer sind auch die Familienmitglieder geschützt, unabhängig davon, ob sie mit dem eigenen Auto oder mit einem Mietwagen unterwegs sind. Mit 150 Euro Selbstbeteiligung gibt es diesen Schutz ab 61 Euro.
Innerhalb der drei Varianten bestehen aber auch noch Unterschiede. So zahlen beispielsweise die meisten Versicherer bei einem Streit um Bußgelder wegen ordnungswidrigem Parken oder Halten nicht. Nur Concordia, Gerling, HDI, Roland und ADAC springen auch in solchen Fällen ein. Nur die Hälfte der überprüften Versicherungen zahlen bei einer Familienrechtschutz auch dann, wenn volljährige, aber noch nicht berufstätige Kinder mit einem eigenen Wagen unterwegs sind und deswegen ein Rechtsstreit entsteht.
Auch im Service gibt es Unterschiede: Die meisten, aber nicht alle Assekuranzen, bieten zusätzlich zum Versicherungsschutz eine kostenlose telefonische Rechtsberatung an. Beraten wird durch Rechtsanwälte, die von der Versicherung bezahlt werden. Dennoch ist der Service mit Vorsicht zu genießen, denn die meisten Fälle sind zu kompliziert, um sie am Telefon vollständig und fehlerfrei zu klären. Außerdem wird ein von der Versicherung bezahlter Anwalt bei der Beratung vermutlich auch die Interessen der Assekuranz berücksichtigen. Unabhängiger berät wahrscheinlich ein selbstgewählter Anwalt.
mid/kosi
geschrieben von veröffentlicht am 02.08.2007 aktualisiert am 02.08.2007
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