Verkehrsregeln für Fußgänger – Links statt rechts auf der Landstraße

Auch Fußgänger müssen sich an Verkehrsregeln halten. Einige davon sind allerdings nur wenig bekannt. So muss, wer außerorts unterwegs ist, in der Regel die linke Straßenseite nutzen, damit er sich besser auf den entgegenkommenden Verkehr einstellen kann. Ausnahmen gibt es, wenn sich dort ein Abgrund oder eine Wand befindet. Bei unübersichtlichen Kurven darf man nach rechts ausweichen. Ist die Sicht schlecht, müssen Fußgänger hintereinander gehen.

Innerorts hat der Fußgänger die freie Wahl der Straßenseite. Ist ein Bürgersteig vorhanden, muss dieser genutzt werden. Es sei denn, er ist beispielsweise durch Eis oder hohen Schnee unpassierbar. Auch wer ein Fahrzeug oder sperrige Gegenstände mitführt, darf auf die Fahrbahn, wenn er ansonsten andere Passanten behindern würde.

Beim Überqueren der Straße muss ein Fußgänger Autos den Vorrang einräumen. Ausnahmen gelten lediglich an Fußgängerüberwegen und Zebrastreifen. Wer bei dichtem Verkehr die Fahrbahn abseits der Überwege quert, begeht streng genommen eine Ordnungswidrigkeit.

Übrigens gelten auch Inline-Skater als Fußgänger

Sie dürfen daher weder Fahrbahn noch Radweg benutzen, sondern müssen besonders vorsichtig auf dem Gehsteig fahren. Ist ein solcher nicht vorhanden, kann die Straße genutzt werden.

 

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