Verkehrsregeln gelten auch für Radfahrer

Für Radfahrer gelten die Verkehrsregeln genauso wie für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Wer als Radler die Vorfahrt missachtet und so einen Unfall verursacht, haftet für den entstandenen Schaden in der Regel allein. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Im verhandelten Fall hat eine Radfahrerin die Vorfahrtsstraße überquert, obwohl sich ein Fahrzeug näherte. Sie stieß mit dem Auto zusammen und verletzte sich. Nach Angaben des Deutschen Anwaltsvereins klagte sie daraufhin auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Doch das Gericht verneinte beide Ansprüche und sah die Frau für den Unfall als allein schuldig an. Sie habe ihre Wartepflicht verletzt, die sich aus dem am Radweg befindlichen Schild „Vorfahrt gewähren“ ergebe, so die Richter. Den Autofahrer treffe dagegen keine Schuld: Zwar warnten gelbe Blinklichter und Warnschilder vor eventuell kreuzenden Radfahrern, doch daraus ergebe sich nur die Pflicht zur erhöhten Aufmerksamkeit (OLG Köln, Az. 20 U 107/07).

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