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Auch wenn Europa immer mehr zusammenwächst. Die Verkehrsregeln können sich in den einzelnen Ländern gravierend unterscheiden. Vor allem bei den Sanktionen für Verkehrssünden. Der ADAC hat die wichtigsten Besonderheiten zusammengestellt.
Italien etwa ist im Kampf gegen Trunkenheit am Steuer besonders streng. Wer mit mehr als 1,5 Promille erwischt wird, muss mit der Beschlagnahme und Zwangsversteigerung seines Autos rechnen. Auch andere Besonderheiten sollten beachtet werden. Winterreifen sind zwischen Mitte Mai und Mitte Oktober nur erlaubt, wenn sie einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens der in Fahrzeugschein eingetragenen Höchstgeschwindigkeit entspricht. Der Index findet sich an der Reifenflanke als letzte Position im Dimensionscode in Form eines Buchstabens. Zur Orientierung: Je weiter hinten dieser im Alphabet kommt, desto höher ist die erlaubte Geschwindigkeit (Beispiel: „S“ steht für 180 km/h, „T“ für 190 km/h). Darüber hinaus sollten Urlauber auf die Einfahrtbeschränkungen in vielen Innenstädten achten, erlaubt sind häufig nur die Fahrzeuge der Anwohner.
Dänemark droht betrunkenen Autofahrern wie Italien mit der Zwangsversteigerung ihres Fahrzeugs. Die Grenze liegt dort bei 2,0 Promille.
In der Schweiz sollten sich hingegen vor allem Schnellfahrer zügeln. Wer in einer Tempo-30-Zone 40 km/h zu schnell ist oder das Tempolimit auf Autobahnen um 80 km/h überschreitet, muss mit einer einjährigen Haftstrafe rechnen.
In Frankreich liefern die Ampel Zusatzinformationen. An der Rückseite ihres Gehäuses zeigt ein kreuzförmiges rotes Lichtzeichen dem Gegenverkehr an, dass sie auf Rot steht. Dann kann gefahrlos links abgebogen werden, solange die eigene Ampel auf Grün steht.
Spezielle Ampelregeln gibt es auch in Slowenien. Dort muss schon bei Gelb, nicht erst bei Rot gehalten werden. Bußgelder sollten Ausländer darüber hinaus immer sofort bezahlen, da die Polizei ansonsten die Ausweise beschlagnahmen oder Fahrer und Fahrzeug in Gewahrsam nehmen kann.
Wer in Österreich einen Bagatellunfall baut, sollte darauf verzichten, die Polizei zu rufen. Hätte sich der Sachverhalt auch über den Austausch der Personalien unter den Beteiligten regeln lassen, erheben dazu gerufene Beamten eine „Blaulichtsteuer“ in Höhe von 36 Euro.
Immer die Polizei rufen sollten Autofahrer bei einem Unfall hingegen in Kroatien. Fahrzeuge, die sichtbar beschädigt sind, dürfen nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung das Land verlassen.
Besondere Aufmerksamkeit ist in Ungarn beim Kauf einer Autobahnvignette geboten. An den Verkaufsstellen kommt es laut dem Automobilclub häufig zu Zahlendrehern bei der Kennzeichen-Aufnahme. Dann drohen hohe Nachforderungen und Bußgelder. Die Belege sollten also direkt kontrolliert werden.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 26.06.2014 aktualisiert am 26.06.2014
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