Verkehrssicherheit – Der Verfall der Blink-Sitten

Blinken kommt aus der Mode: Immer weniger Fahrzeuglenker setzen in immer weniger Situation korrekt das Blinklicht. Eine Untersuchung des Auto Club Europa (ACE) ergab vor zwei Jahren, dass jeder dritte Autofahrer gar nicht oder nicht vorschriftsmäßig am linken Lenkstockhebel hantiert.

Haben wir das richtige blinken verlernt, oder sind wir nur zu faul? Es wird wohl eher das Letztere sein, denn die Vorschriften sind einfach und eindeutig. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt, dass jeder Fahrtrichtungs- oder Fahrspurwechsel rechtzeitig und deutlich angekündigt werden muss.

Der Blinker muss insbesondere betätigt werden

–    beim Ein- und Ausparken

–    beim Anfahren vom Straßenrand

–    bei Überhol- oder Wendemanövern

–    und beim Wechsel von Fahrspuren.

Wer in einen Kreisverkehr einfährt darf nicht blinken, bei der Ausfahrt ist es dagegen sogar Pflicht. Nicht nur diese Vorschrift wird von Autofahrern gerne ignoriert, auch die Blinkpflicht bei abknickenden Vorfahrten, auch wenn man auf der Vorfahrtsstraße bleibt, oder das Setzen des Blinkers auf Abbiegespuren ist heute fast zur Seltenheit geworden.

Bußgeld

Wer nicht oder falsch blinkt und dabei erwischt wird, muss zehn Euro Bußgeld berappen, gefährdet man andere Verkehrsteilnehmer sogar 30 Euro. Und kommt es zum Unfall werden 35 Euro fällig, bei gleichzeitiger Mithaftung und eventuellem Verlust des Schadenfreiheitsrabatts.

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