Verkehrssicherheit: Geschwindigkeitskontrollen ohne Warnung

Bei der Kontrolle der Geschwindigkeit durch die Polizei oder andere Überwachungsbehörden geht es nach Ansicht der Unfallforschung der Versicherer (UVD) um nichts anderes als um die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO).

„Wer sich gesetzestreu verhält, hat auch nichts zu befürchten“, kommentiert UVD-Leiter Siegfried Brockmann die Bestrebungen, Blitzwarngeräte zu legalisieren. Es gehe nicht an, dass Geräte, die zur bewussten Missachtung der StVO gebraucht werden, legalisiert werden. Er lehnt auch die Forderung ab, mobile Geschwindigkeitskontrollen nur an Unfallschwerpunkten durchzuführen. An solchen Stelle sollten festinstallierte Geräte, sogenannte Starenkästen, montiert werden.

Mobile Geschwindigkeitskontrollen sieht der UVD als ein Mittel, das allgemeine Geschwindigkeitsniveau zu senken. Deshalb sei es richtig, dass die Polizei überall im Straßennetz kontrolliert. Schließlich sei zu schnelles Fahren kein Kavaliersdelikt, sondern die Unfallursache Nummer eins, mit der andere, insbesondere Radfahrer und Fußgänger gefährdet würden. Brockmann legt allerdings der Polizei und anderen Überwachungsbehörden nahe, etwas mehr Fingerspitzengefühl bei der Auswahl der Standorte zu entwickeln, an denen kontrolliert wird, damit die Abzocke-Debatte verstummt und die Akzeptanz der Kontrollen steigt.

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