Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Bei der Kontrolle der Geschwindigkeit durch die Polizei oder andere Überwachungsbehörden geht es nach Ansicht der Unfallforschung der Versicherer (UVD) um nichts anderes als um die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO).
„Wer sich gesetzestreu verhält, hat auch nichts zu befürchten“, kommentiert UVD-Leiter Siegfried Brockmann die Bestrebungen, Blitzwarngeräte zu legalisieren. Es gehe nicht an, dass Geräte, die zur bewussten Missachtung der StVO gebraucht werden, legalisiert werden. Er lehnt auch die Forderung ab, mobile Geschwindigkeitskontrollen nur an Unfallschwerpunkten durchzuführen. An solchen Stelle sollten festinstallierte Geräte, sogenannte Starenkästen, montiert werden.
Mobile Geschwindigkeitskontrollen sieht der UVD als ein Mittel, das allgemeine Geschwindigkeitsniveau zu senken. Deshalb sei es richtig, dass die Polizei überall im Straßennetz kontrolliert. Schließlich sei zu schnelles Fahren kein Kavaliersdelikt, sondern die Unfallursache Nummer eins, mit der andere, insbesondere Radfahrer und Fußgänger gefährdet würden. Brockmann legt allerdings der Polizei und anderen Überwachungsbehörden nahe, etwas mehr Fingerspitzengefühl bei der Auswahl der Standorte zu entwickeln, an denen kontrolliert wird, damit die Abzocke-Debatte verstummt und die Akzeptanz der Kontrollen steigt.
geschrieben von auto.de/(zwi/mid) veröffentlicht am 19.09.2012 aktualisiert am 19.09.2012
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.