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Die Kassen sind leer. Rund 15 Milliarden Euro betrug im vergangenen Jahr das Defizit deutscher Städte und Gemeinden. Sparzwang ist da oberstes Gebot, auch bei der Straßenbeleuchtung. Das kann allerdings teuer werden.
Denn bei Unfällen durch eine nachweislich fehlerhafte Straßenbeleuchtung können die Verantwortlichen in Regress genommen werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Gemeinde selbst die Beleuchtung betreibt oder sie an ein privatwirtschaftliches Unternehmen verkauft hat. Darauf weist jetzt der TÜV Rheinland hin.
In geschlossenen Ortschaften und für Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen müssen die Gemeinden bei Dunkelheit für Beleuchtung sorgen. Wie lange und wie hell die Straßen und Wege beleuchtet werden, ist von den jeweiligen örtlichen Verhältnissen und von der Bedeutung der Straße für den Verkehr abhängig.
Viele Städte und Gemeinden fahren die Laternen auf eine geringere Leuchtkraft herunter, so der TÜV Rheinland. Das sei rechtlich unbedenklich, sofern es innerhalb der vorgeschriebenen Abstufung geschehe. Das Abschalten jeder zweiten Leuchte jedoch sei haftungsrechtlich problematisch. Denn der ständige Wechsel zwischen hellen und dunklen Zonen vermindere die visuelle Wahrnehmung des Autofahrers und erhöhe die Unfallgefahr.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 01.02.2011 aktualisiert am 01.02.2011
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