Verkehrssicherheit – Mehr Licht an Fahrzeugen

Der Gesetzgeber ist bestrebt, die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu erhöhen. So müssen neue Autos ab Februar 2011 mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein, um die Erkennbarkeit zu steigern.

Für Nutzfahrzeuge gilt diese Regel ab August 2012. In einigen Ländern ist das Fahren mit Licht am Tag schon Pflicht; bei Nichtbeachtung zahlt man beispielsweise in Tschechien 53 Euro, in Norwegen 190 Euro. Dort kann natürlich auch mit Abblendlicht gefahren werden. LEDs als Tagfahrleuchten benötigen allerdings weniger Energie als das Abblendlicht und erhöhen den Verbrauch nur unwesentlich.

Für neu zugelassene Lkw und Anhänger über 7,5 Tonnen gilt ab Juli 2010 die Konturmarkierungs-Pflicht, für ganz Europa ist sie ab Oktober 2010 Regel geworden, wie der TÜV Süd jetzt mitteilt. Dabei handelt es sich um reflektierende Bänder, die am Hänger oder Tank die Umrisse des Fahrzeugs aufzeigen. Die selbstklebenden Bänder lassen sich einfach an Fest- und Planen-Aufbauten anbringen.

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