Verkehrssicherheit: Sehen und gesehen werden

Jetzt in der dunklen Jahreszeit kommt es wieder darauf an, dass das Licht am Auto richtig eingestellt ist und dass man nicht mit defektem Scheinwerfer unterwegs ist. Denn sehen und gesehen werden, heißt die Devise.

Deshalb rät der TÜV Thüringen jedem Autofahrer nicht nur bereits bei beginnender Dämmerung das Abblendlicht einzuschalten, sondern unbedingt auch die kostenlosen Lichttestwochen in Anspruch zu nehmen. Der kostenlose Lichttest kann den ganzen Oktober über an allen TÜV-Stationen, aber auch bei den Kfz-Innungsbetrieben vorgenommen werden. Auf der Checkliste stehen alle Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeugs, vom Fern- und Abblendlicht über Bremslichter und Nebelscheinwerfer. Dafür gibt es die bekannte grüne Plakette für die Windschutzscheibe.

Oft hat sich unbemerkt vom Fahrzeugbesitzer ein Licht abgemeldet oder die Höheneinstellung verändert, so dass der Entgegenkommende geblendet und erheblich gefährdet wird. Jeder Autofahrer leidet darunter. Aber schon aus Sicherheitsgründen sollte man dieses vermeiden, denn falsch eingestelltes Licht verringert deutlich auch die Lichtausbeute auf der Straße und verleitet dazu, auch ohne dichten Nebel die Nebelscheinwerfer einzuschalten. Dieses ist aber verboten. Nebelscheinwerfer dürfen erst bei einer erheblichen Sichteinschränkung benutzt werden. Die Nebelschlussleuchte hingegen darf nur bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden. Dann gilt aber auch maximal ein Tempo von 50 km/h.

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