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Unzählige Herbst- und Weinfeste laden derzeit in Deutschland wieder zum geselligen Beisammensein ein. Doch Vorsicht: Wer sich anschließend noch ans Steuer setzt, sollte von alkoholischen Getränken besser die Finger lassen. Denn nicht nur die 0,5-Promille-Grenze ist rasch überschritten. Auch wer weniger Alkohol im Blut hat, ist unter Umständen nicht mehr fahrtüchtig. Zudem kann kaum ein Autofahrer richtig einschätzen, wann er wie viele Promille hat und wie sich der Blutalkoholpegel auf das Fahrverhalten auswirkt. Das ergab ein Alkoholtest des ADAC mit anschließenden Fahrproben im Simulator.
Insgesamt 15 Probanden unterschiedlichen Geschlechts, Alters und Gewichts hatten sich dem Versuch zur Verfügung gestellt. Bei einem Abendessen mit Bier, Wein und Schnaps wurde getestet, wie gut jemand seine Promillewerte einschätzen kann und was es bedeutet, nach dem Genuss von Alkohol noch Auto zu fahren. Das Ergebnis: Kaum einer konnte sagen, wie hoch sein Blutalkoholwert war. Bereits ab 0,3 Promille erfolgten erste Beeinträchtigungen des Sehfelds, Fahrgeschwindigkeit und Entfernung wurden falsch eingeschätzt. Über 0,5-Promille wird es richtig gefährlich. Die Probanden am Fahrsimulator verursachten zahlreiche Unfälle auf der rund vier Kilometer langen virtuellen Teststrecke.
Alkohol und Autofahren harmonieren nicht. Wer von der Polizei zur Alkoholkontrolle gebeten wird, muss mit drastischen Folgen rechnen. Wer beispielsweise mit seinem Pkw einen Unfall verursacht oder eine auffällige Fahrweise an den Tag legt, begeht bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut eine Straftat. Die Konsequenz: Geldstrafe, mindestens sechs Monate Führerscheinentzug und sieben Punkte in Flensburg. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr lenkt, ohne dabei alkoholisiert aufzufallen, wird wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt. Das bedeutet in der Regel eine Geldbuße von 500 Euro, Fahrverbot von einem Monat und vier Punkte. Eine absolute Fahruntüchtigkeit stellt die Polizei bei 1,1 Promille fest, auch wenn man sich im Straßenverkehr unauffällig verhält. Das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat. Es drohen eine hohe Geldstrafe, mindestens neun Monate Führerscheinentzug und sieben Punkte. Bei Wiederholungstätern oder einem Unfall mit Personenschaden ist auch Freiheitsentzug möglich. Und: Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille und damit ein striktes Alkoholverbot.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 01.10.2010 aktualisiert am 01.10.2010
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