Verkehrssünder-Filmchen – Vom Video-Regisseur zum Fußgänger

Selbst gemachte Raser-Videos können den Führerschein kosten. Das hat ein 25-jähriger Gelsenkirchener jetzt zu spüren bekommen, wie aus einer Mitteilung des örtlichen Verwaltungsgerichts hervorgeht.

Bei einer Hausdurchsuchung wegen anderer Tatvorwürfe stellte die Polizei bei dem Mann rund 20 Videos sicher, die ihn bei Spritztouren mit einem geliehenen Sportwagen zeigten. Zu erkennen waren unter anderem Fahrten mit Tempo 180 durch die Innenstadt oder „Burnouts“ in einer Einbahnstraße. Daraufhin wurde dem Mann die Fahrerlaubnis entzogen.

Der Gelsenkirchener zog vor Gericht

Seiner Ansicht lagen die Taten so lange zurück, dass sie nicht mehr als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden könnten. Das Gericht sah das anders. Die einzelnen Vergehen hätten das Punktekonto in Flensburg um mindestens 40 Punkte bereichert. Daher sei in diesem Fall auf die längeren Tilgungsfristen für Eintragungen in das Verkehrszentralregister abzustellen. Der Beschuldigte zog die Klage daraufhin zurück, um seine Chancen bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung nicht durch ein einschlägiges Urteil zu verschlechtern.

 

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