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Sind Verkehrssünder auf „frischer Tat“ ertappt worden, geht der Ärger oft erst richtig los. Egal, ob mit dem Auto, Motorrad oder Fahrrad: Viele Verkehrsteilnehmer sind in einer solchen Situation überfordert. Sie wollen sich eigene Fehler nicht eingestehen, suchen nach Ausreden und reden sich dabei um Kopf und Kragen. Deshalb raten die Experten des Versicheres ARAG Verkehrssündern, die beim Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung erwischt wurden, Ruhe zu bewahren und sich unter Umständen nicht zum Hergang zu äußern.
Und jede Ausrede, sei sie vermeintlich noch so gut, kann im Rechtsalltag das Gegenteil bewirken. Wer zum Beispiel auf den Vorwurf einer Geschwindigkeitsübertretung mit der Ausrede, man sei ganz fürchterlich in Eile gewesen, antwortet, macht die Sache sehr viel schlimmer. Diese sei nämlich nicht nur ein Schuldeingeständnis, sondern belege sogar einen Vorsatz. Das könne eine Verdoppelung des Bußgeldes bedeuten. Die richtige Reaktion sollte nach Ansicht der Experten lauten: „Hierzu mache ich keine Angaben.
„Niemand ist also verpflichtet, bei der Polizei Angaben zu machen oder im Falle einer Vorladung zur Polizei zu gehen. Weder Zeugen und erst recht nicht Beschuldigte. Oft wird auf schriftlichen Vorladungen der Polizei bereits darauf hingewiesen: „Sofern Sie zu Ihrer Vernehmung/Anhörung nicht erscheinen oder nicht rechtzeitig Hinderungsgründe benennen, die Ihrem Erscheinen entgegenstehen, wird davon ausgegangen, dass Sie bei der Polizei keine Angaben machen wollen.“ Im Straßenverkehr ist es halt wie im richtigen Leben: Manchmal ist Schweigen eben Gold.
geschrieben von auto.de/(rlo/mid) veröffentlicht am 30.01.2014 aktualisiert am 30.01.2014
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