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Bei leichten Verkehrsunfällen müssen die Beteiligten nicht zwingend die Polizei verständigen. Es genügt, dass sie sich auf eine Unfallaufnahme einigen, alle relevanten Fakten notieren und ihre Personalien austauschen. Sinnvoll ist es, einen Unfallbericht ausfüllen.
Der gilt übrigens nicht als Schuldanerkenntnis. Hilfreich sind außerdem Fotoaufnahmen vom Unfallort und Adressen von Zeugen. Da 41 Prozent der Deutschen meinen, die Polizei müsse in jedem Fall am Unfallort erscheinen, fallen für die Beamten mehrere hunderttausend überflüssige Einsätze pro Jahr an. Notwendig ist der Ruf nach der Polizei, wenn es Verletzte gibt, die Schuldfrage unklar ist, ein hoher Sachschaden besteht, ein Unfallbeteiligter aus dem Ausland kommt oder einer der Beteiligten offensichtlich unter Alkoholeinfluss steht.
Nach einer aktuellen Umfrage der Versicherung R+V24 ruft jeder dritte Mann und fast jede zweite Frau nach einem Unfall die Polizei. Bei leichten Unfällen mit Bagatellschäden ist das aber nicht notwendig. Die geringfügigen Unfälle machten 2012 rund 80 Prozent der etwa 2,5 Millionen Unfälle auf deutschen Straßen aus. Die Polizei wäre froh, müsste sie weniger ausrücken. Der ADAC unterstützt die Polizei bei ihren Bestrebungen, nicht zu Unfällen mit geringem Schaden gerufen zu werden, fordert jedoch klare gesetzliche Regelungen, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.
geschrieben von auto.de/(zwi/mid) veröffentlicht am 30.10.2013 aktualisiert am 30.10.2013
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