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Im Leben ist ein Mensch durchschnittlich an etwa drei Verkehrsunfällen beteiligt. Doch nicht einmal jeder zweite Autofahrer kennt seine Rechte, so das Ergebnis einer aktuellen Studie des Bundesverbands der Autovermieter Deutschlands e.V. und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) e.V. Von dieser Unwissenheit sollen vor allem Versicherungskonzerne profitieren. „Ohne ausreichende Rechtskenntnisse beziehungsweise ohne die Hilfe von einem Anwalt kürzen Versicherungen berechtigte Ansprüche um durchschnittlich 20 Prozent“, sagt Verkehrsanwältin Daniela Mielchen. Um das zu verhindern, bieten Kfz-Werkstätten ihren Kunden nun gezielt Rechtsbeistand an.
Das Ergebnis der repräsentativen Studie soll belegen, wie naiv sich Autofahrer – die unschuldig in einen Unfall verwickelt wurden – gegenüber der gegnerischen Versicherung verhalten. Zwar wussten 94 Prozent der befragten Autofahrer, dass sie ein Recht auf die Übernahme aller Kosten haben, 62 Prozent wussten aber auch, dass die Versicherung die Ansprüche nicht freiwillig zahlt. Es nehmen aber nur 45 Prozent einen Anwalt in Anspruch. „Unsere Studie hat ergeben, dass 56 Prozent der befragten Autofahrer nicht wussten, dass die gegnerische Versicherung den Anwalt zahlen muss“, so Daniela Mielchen. Von dieser mangelnden Rechtskenntnis profitieren die Versicherungen. Sie verdienen mit unberechtigten Kürzungen und unvollständigen Schadenersatzleistungen jährlich dreistellige Millionenbeträge beispielsweise indem sie den Restwert des Autos anheben oder die Wertminderung des Fahrzeugs nicht berücksichtigen. „Ein Anwalt wird oft erst im Streitfall hinzugezogen, aber nicht um sicherzustellen, dass der Schadenersatz auch in voller Höhe ausgezahlt wird,“ so Christian Janeczek, Fachanwalt für Verkehrsrecht. „Ohne Anwalt ist man dabei allerdings chancenlos, auch weil einem die Tricksereien der Versicherung häufig nicht einmal auffallen.“
Bundesweit wollen Kfz-Werkstätten dem Treiben der Versicherungen nicht länger zusehen, und bieten ein „Rundum-sorglos-Paket“ an. Das heißt, die Werkstätten vermitteln ihren Kunden Rechtsbeistand, so dass sich diese nicht mehr um den Papierkram mit der Versicherung kümmern müssen. Der Vorteil: „Indem die Werkstätten mit unabhängigen Verkehrsanwälten kooperieren, garantieren sie ihren Kunden eine stressfreie Abwicklung und die Auszahlung des Schadenersatzes in voller Höhe,“ sagt Christian Janeczek.
geschrieben von auto.de/(li/mid) veröffentlicht am 04.09.2012 aktualisiert am 04.09.2012
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