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Erste Hilfe
Verkehrsunfälle gehören auf deutschen Straßen leider zum Alltag. Dennoch wissen viele Autofahrer nicht, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie an einer Unfallstelle vorbeikommen.
Die Deutsche Verkehrswacht empfiehlt, das eigene Fahrzeug in etwas Entfernung zur Unfallstelle abzustellen und die Warnblinkanlage einzuschalten. Im Anschluss vorsichtig aussteigen und möglichst nah am Fahrbahnrand oder hinter der Schutzplanke zum Ort des Geschehens gehen. Dann gilt es, die Unfallstelle abzusichern. Dazu sollte ein Warndreieck gut sichtbar und mindestens 100 Meter vor der Unfallstelle aufgestellen werden. Danach erfolgt dann der Notruf an Feuerwehr und Rettungskräfte.
Danach kann sich der Helfer um die Verunglückten kümmern. Bei Schwerverletzten sind Erste-Hilfe-Maßnahmen sinnvoll, bis die Rettungskräfte eintreffen. Das gilt insbesondere bei bewusstlosen Verletzten, die nicht normal atmen. Hier kann eine Herz-Lungen-Wiederbelebung Leben retten. Wer die Atemspende nicht durchführen möchte oder kann, sollte zumindest eine Herzdruckmassage ausüben. Dazu die Hände übereinanderlegen und mit gestreckten Armen ungefähr zwei Mal pro Sekunde den Brustkorb fünf bis sechs Zentimeter eindrücken.
Für alle Verkehrsteilnehmer ist es empfehlenswert, die Kenntnisse in Erster Hilfe spätestens alle fünf Jahre aufzufrischen. „Die weitverbreitete Angst, bei der Herzdruckmassage etwas falsch zu machen und anschließend juristisch belangt zu werden, ist weitestgehend unbegründet“, erläutert Prof. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht (DVW). Selbst wenn man als Ersthelfer dem Unfallopfer aus Versehen eine Rippe bricht, kann man dafür nicht belangt werden.
geschrieben von MID veröffentlicht am 26.06.2015 aktualisiert am 26.06.2015
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