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Alkoholeinfluss war im Jahr 2009 bei 5,6 Prozent der Verkehrsunfälle eine der Ursachen; an den Folgen starben 440 Menschen. Das sind rund elf Prozent aller Verkehrstoten.
Laut einer eigens eingesetzten Arbeitsgruppe der Deutschen Verkehrswacht sei bereits ab 0,2 Promille ein negativer Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit nachweisbar. Daher solle in der Gesetzesbegründung verankert werden, dass mit der Formulierung „unter der Wirkung alkoholischer Getränke“ eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,19 Promille gemeint sei.
Außerdem sei bei entsprechender gesetzlicher Umsetzung der Bußgeldkatalog anzupassen.
geschrieben von auto.de/(tm/mid) veröffentlicht am 28.02.2011 aktualisiert am 28.02.2011
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