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Radfahrer
Die Jahreshauptversammlung der Deutschen Verkehrswacht (DVW) hat sich heute (30. Mai 2015) dafür ausgesprochen, für alkoholisierte Radfahrer den Tatbestand einer Verkehrsordnungswidrigkeit im Straßenverkehrsgesetz einzuführen. Sie schlägt vor, darin die Promillegrenze von 1,1 Promille Alkoholkonzentration im Blut bzw. 0,55 mg/l Alkohol in der Atemluft festzuschreiben. Eine gleichlautende Forderung hatte in diesem Jahr auch der Verkehrsgerichtstag in Goslar erhoben.
Zur Begründung führt die DVW aus, die Verkehrsunfälle mit Personenschäden unter Beteiligung alkoholisierter Kraftfahrzeugführer seinen seit Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschäden unter Beteiligung alkoholisierter Radfahrer seien aber seit dem Jahr 2010 von 3489 auf 3726 Verkehrsunfälle im Jahr 2012 angestiegen. Das Fahrrad gelte vielen Verkehrsteilnehmern bei Alkoholkonsum als ungefährliche Alternative zum Auto. Dabei sei es inzwischen selbst zu einer Gefahrenquelle geworden.
geschrieben von AMP.net/Sm veröffentlicht am 01.06.2015 aktualisiert am 01.06.2015
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