Radfahrer

Verkehrswacht fordert Promille-Grenze für Radfahrer: 1,1 Promille

Verkehrswacht fordert Promille-Grenze für Radfahrer: 1,1 Promille Bilder

Copyright: DVR

Die Jahreshauptversammlung der Deutschen Verkehrswacht (DVW) hat sich heute (30. Mai 2015) dafür ausgesprochen, für alkoholisierte Radfahrer den Tatbestand einer Verkehrsordnungswidrigkeit im Straßenverkehrsgesetz einzuführen. Sie schlägt vor, darin die Promillegrenze von 1,1 Promille Alkoholkonzentration im Blut bzw. 0,55 mg/l Alkohol in der Atemluft festzuschreiben. Eine gleichlautende Forderung hatte in diesem Jahr auch der Verkehrsgerichtstag in Goslar erhoben.

Unfälle durch alkoholisierte Radfahrer nehmen zu

Zur Begründung führt die DVW aus, die Verkehrsunfälle mit Personenschäden unter Beteiligung alkoholisierter Kraftfahrzeugführer seinen seit Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschäden unter Beteiligung alkoholisierter Radfahrer seien aber seit dem Jahr 2010 von 3489 auf 3726 Verkehrsunfälle im Jahr 2012 angestiegen. Das Fahrrad gelte vielen Verkehrsteilnehmern bei Alkoholkonsum als ungefährliche Alternative zum Auto. Dabei sei es inzwischen selbst zu einer Gefahrenquelle geworden.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Tesla liefert mehr Reichweite

Tesla liefert mehr Reichweite

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

zoom_photo