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Knapp neun Millionen Autofahrer waren im vergangenen Jahr im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg gespeichert. Sowohl bei Männern wie bei Frauen ist Geschwindigkeitsüberschreitung die häufigste Ordnungswidrigkeit. Rasch können sich die kleinen Sünden im Straßenverkehr aufaddieren und zu einem ernsthaften Problem werden. Vor allem dann, wenn auch mal ein größeres Vergehen hinzukommt, das mit einer höheren Punktezahl geahndet wird.
Nicht jeder Verstoß führt zu einem Eintrag in die Verkehrssünderkartei. So bleiben Verwarnungen bis 35 Euro ohne Folgen. Punkte gibt es für Verkehrsordnungswidrigkeiten, bei denen das Bußgeld mindestens 40 Euro beträgt. Je nach Schwere der Verfehlung werden für Ordnungswidrigkeiten ein bis vier Punkte und für Straftaten fünf bis sieben Punkte eingetragen. Beim Punktesystem gibt es drei Schwellen, die dazu führen, dass eine Mitteilung aus Flensburg an die jeweilige örtliche Fahrerlaubnisbehörde des Verkehrssünders ergeht.
Ab acht Punkten kommt es zu einer schriftlichen Verwarnung und Information über den aktuellen Punktestand. Zudem erfolgt der Hinweis, freiwillig an einem Aufbauseminar in Fahrschulen teilzunehmen. Ab 14 Punkte erfolgt die Anordnung, ein Aufbauseminar zu besuchen. Und ab 18 Punkten wird der Führerschein entzogen, mindestens für sechs Monate. Die Neuerteilung erfolgt in der Regel erst nach einer sogenannten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).
Für Verkehrssünder besteht die Möglichkeit, durch eine freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung Punkte abzubauen. Vier Punkte werden gestrichen, wenn bei einem Stand von maximal acht Punkten an einem Aufbauseminar teilgenommen wird. Sind bereits zwischen neun und 13 Punkten angesammelt, fallen nur zwei Punkte weg. Bei einem Stand von 14 bis 17 Punkten hilft nur noch die verkehrspsychologische Beratung, an deren Ende zwei Punkte abgezogen werden. Allerdings geht das nicht nach Belieben: Punkte können nämlich nur einmal in fünf Jahren abgebaut werden.
Dafür werden sie aber immerhin nicht ewig im Register vermerkt. Punkte verbleiben bei Ordnungswidrigkeiten, falls keine neuen hinzukommen, zwei Jahre im Verkehrszentralregister. Bei Punkten aufgrund von Verkehrsstraftaten sind es fünf Jahre, bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogenfahrten zehn Jahre.
Wer sich über seinen Punktestand nicht sicher ist, kann sich in Flensburg danach erkundigen. Zwar gibt es noch keine Möglichkeit, das Online zur erledigen. Aber auf der Internet-Seite des KBA findet man immerhin alle notwendigen Informationen, wie man an den aktuellen Kontostand kommt. Also lieber früher als später mal nachschauen, denn sonst könnte man im Falle eines Falles böse überrascht werden.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 28.02.2011 aktualisiert am 28.02.2011
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