Verkürzte Zahlungsfristen zur Verbesserung der Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr

Das Europäische Parlament will die Begleichung von Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen beschleunigen. Mit dem Ministerrat einigten sich die Abgeordneten auf einen gemeinsamen Text für die Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug.

„Das Europäische Parlament hat seine Forderung durchgesetzt, die Zahlungsfrist auf maximal 60 Tage zu begrenzen. Dieser klare Beitrag zur Verbesserung der Zahlungsmoral in der EU hilft vor allem dem Mittelstand”, kommentierte das Parlamen das Ergebnis. Private Unternehmen können zudem Zahlungsziele von mehr als 60 Tagen vereinbaren, wenn dabei keinem der Geschäftspartner ein ungerechtfertigter Schaden entsteht und dies ausdrücklich vereinbart wurden.[foto id=“341486″ size=“small“ position=“right“]

Bei Überschreitung der Zahlungsfristen werden Verzugszinsen fällig, die in der Richtlinie auf mindestens acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz festgelegt wurden. Säumige Schuldner sollen weiterhin an den Gläubiger einen pauschalen Ersatz für die Beitreibung der offenen Forderung in Höhe von 40 Euro zahlen. Liegen die Beitreibungskosten im Einzelfall darüber, kann der Gläubiger auch diese höheren Kosten, soweit sie angemessen waren, vom Schuldner verlangen.

Die neue Richtlinie modifiziert ein EU-Regelwerk aus dem Jahr 2000. Sie sieht unter anderem vor, dass die bisher geregelte Zahlungsfrist von 30 Tagen vertraglich auf maximal 60 Tage erhöht werden kann. Um speziell Handwerksbetriebe vor säumigen Zahlern zu schützen, wurde eine 30-Tage-Frist für die Abnahme von Leistungen eingeführt. Erst danach gilt das Zahlungsziel von 30 bzw. 60 Tagen.

Derzeit gibt es in der EU zwar die Vorgabe, dass eine Rechnung innerhalb von 30 Tagen bezahlt sein sollte. Es gibt allerdings keine Strafen für zu späte Zahlungen. Tatsächlich zahlen insbesondere Gemeinden, Bundesländer und Staaten ihre Rechnungen oft nur mit starker Verspätung. Im Durchschnitt muss ein Lieferant in der EU 65 Tage warten, bis die öffentliche Hand Rechnungen begleicht. Private Unternehmen zahlen im Durchschnitt nach 52 Tagen.

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Gast auto.de

Februar 1, 2011 um 1:11 pm Uhr

So wie ich es hier lese, soll das Gesetz den Sinn haben, dass Unternehmen Verzugszinsen in Zukunft strafbar machen können. Das ist die Änderung durch das neue EU-Gesetz.

Gast auto.de

Februar 1, 2011 um 1:04 pm Uhr

Und was soll dieses Gesetz nun ändern? Ist man nicht auch schon heute verpflichtet seine Rechnungen zu bezahlen? Vielleicht sollte die EU sich lieber darum kümmern, das Eintreiben der Zahlungen zu erleichtern bzw. zu verbilligen, denn daran scheitert es ja in der Regel…

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