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Bei einem Verkehrsunfall gibt es nicht nur Beulen am Blech, sondern im schlimmsten Fall auch Verletzungen bei den Insassen. Unschuldigen Opfern steht dann ein Schmerzensgeld zu.
Zahlen muss in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die Höhe der Entschädigung richtet sich dabei nach der Schwere der Verletzung, der Dauer der ärztlichen Behandlung sowie der Arbeitsunfähigkeit und möglichen Folgeschäden. Bei einem leichten Schleudertrauma etwa sind laut einem Bericht der Zeitschrift „Auto Bild“ 51 Euro angemessen, ein Armbruch wird mit 800 Euro ausgeglichen, bei schweren Verbrennungen gibt es 76.694 Euro. Wird das Opfer zum Pflegefall, kann ein Gericht neben den bis zu 500.000 Euro Schmerzensgeld eine lebenslange monatliche Rente anordnen.
Über die Zahlungen entscheiden in der Regel Gerichte. Eine Übersicht der dort üblichen Entschädigungssummen findet sich zum Beispiel in der Schmerzensgeldtabelle 2011 aus dem Verlag C.H. Beck für 59 Euro. Häufig bieten Versicherungen aber auch von sich aus angemessen hohe Beträge an, um teure Prozesse zu vermeiden. Ein im Verkehrsrecht erfahrener Anwalt hilft bei der Abwägung.
Lässt sich der Unfallverursacher nicht feststellen, gehen Geschädigte nicht automatisch leer aus. In vielen Fällen springt der Verein Verkehrsopferhilfe ein, der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherer finanziert wird. Vorsicht ist geboten, wenn die gegnerische Versicherung einen schriftliche Abfindungsvereinbarung anbietet. Dann werden eventuelle spätere Folgekosten nicht mehr bezahlt.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 03.03.2011 aktualisiert am 03.03.2011
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