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Für die Schadensregulierung von Bagatellschäden in der Kfz-Versicherung läuft Ende des Jahres die Meldefrist ab. Zwar müssen in der Regel Unfälle innerhalb einer Woche der Versicherung gemeldet werden, eine Ausnahme von dieser Regel gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung laut den Deutschen Versicherern (GDV) jedoch für Kleinschäden bis etwa 500 Euro.
Fahrzeughalter, die solche Bagatellschäden im Laufe des Jahres selbst bezahlt haben, das Geld von der Versicherung jedoch zurückerstattet haben möchten, müssen die Schäden bis zum 31. Dezember 2009 melden.
Im Vorfeld können sich die Versicherungsnehmer von ihrem Anbieter ausrechnen lassen, welche Variante günstiger ist: Den Schaden selbst zu bezahlen oder ihn von der Versicherung regeln zu lassen und dafür zurückgestuft zu werden. Für die Rückstufung ist im Übrigen nicht die Höhe, sondern die Zahl der Schäden ausschlaggebend.
Auch wenn ein Autobesitzer einen von der Versicherung regulierten Schaden im Nachhinein doch selbst übernehmen möchte, um den Schadensfreiheitsrabatt zu erhalten, muss er dies bis Ende des laufenden Jahres melden.
geschrieben von auto.de/(sta/mid) veröffentlicht am 16.12.2009 aktualisiert am 16.12.2009
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