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Der wichtigste Grund für die rechtzeitige Umrüstung auf Winterreifen ist die eigene Sicherheit. Denn weder Gesetzgeber noch die Kfz-Versicherung schreiben die saisonalen Pneus vor. Das bedeutet, dass Unfallopfer auch bei winterlichen Verkehrsunfällen mit Sommerreifen nicht leer ausgehen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden der Unfallopfer auf, unabhängig davon, ob der Verursacher mit Winter- oder Sommerreifen unterwegs war. Die Vollkaskoversicherung übernimmt hingegen die Kosten für Instandsetzungen am eigenen Fahrzeug.
Nur bei einer Ausnahme müssen sich die Versicherungsnehmer nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Sorgen machen: Ist die Ursache für den Unfall eindeutig die Sommerbereifung, kann die Assekuranz ihre Leistungen kürzen. Um wie viel gekürzt wird, muss im Einzelfall entschieden werden, notfalls wird ein Gericht eingeschaltet.
Die deutsche Straßenverkehrsordnung schreibt Winterreifen nicht ausdrücklich vor und fordert seit 2006 lediglich „eine geeignete Fahrzeugbereifung“. Wer sich nicht daran hält, wird mit mindestens 20 Euro zur Kasse gebeten. Wer andere behindert, zahlt sogar 40 Euro und erhält einen Punkt in Flensburg.
Im Gegensatz dazu sind die saisonalen Pneus in Österreich vorgeschrieben und zwar vom 1. November bis zum 15. April. Wer in diesem Zeitraum ohne Winterreifen im Alpenstaat unterwegs ist, muss mit Bußgeld und schlimmstenfalls mit der Beschlagnahmung seines Autos rechnen (www.versicherung-und-verkehr.de).
geschrieben von (sta/mid) veröffentlicht am 30.10.2009 aktualisiert am 30.10.2009
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