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Mehr als eine Million Pedelecs sind mittlerweile auf Deutschlands Straßen unterwegs. Wer auf ein Pedelec umsteigt, sollte sich rechtzeitig über den notwendigen Versicherungsschutz informieren. Die großen S-Pedelecs, mit einer Motorleistung von bis zu 500 Watt, sind bis zu 45 km/h schnell. Sie gelten als Kleinkraftrad.
Für sie muss, wie bei Mofas und Mopeds, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschlossen werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, um Schäden, die anderen Personen im Straßenverkehr zugefügt werden, abzusichern.
Die kleineren Pedelecs, mit 250 Watt Motorleistung, erreichen maximal 25 km/h. Sie gelten als Fahrräder. Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, zur eigenen Sicherheit ist es trotzdem ratsam, einen Helm zu tragen. Wer sich ein kleines Pedelec kauft, sollte bei seiner privaten Haftpflichtversicherung nachfragen, welche Schäden diese abdeckt und gegebenenfalls den Versicherungsschutz erweitern, rät der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Auch gegen Diebstahl lassen sich Pedelecs versichern. Für die S-Pedelecs muss dazu eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Schäden, die beispielsweise durch Brand, Explosion oder Hagel am Pedelec entstehen, lassen sich ebenfalls versichern. Die kleinen Pedelecs können genau wie Fahrräder über die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert werden.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 25.04.2013 aktualisiert am 25.04.2013
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