Versicherung zahlt ab Windstärke acht

Herbstzeit ist nicht selten Zeit der Stürme. Besonders in dieser Jahreszeit kommt es auch an Fahrzeugen oft zu Sturmschäden durch herumfliegende Äste oder herabstürzende Dachziegel. Das ist nicht immer ein Fall für die Teilkasko-Versicherung. Die zahlt nämlich erst ab Windstärke acht. Über die Vollkasko sind solche Schäden bei jedem Wetter abgedeckt.

„Die Autobesitzer können solche Schäden der Teilkasko-Versicherung melden. Diese springt ein, wenn der Wind nachweislich mit mindestens Stärke acht über das Land gefegt ist, also mit mehr als 62 km/h“, so Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung.

Kommt es zu einem Schaden, können sich Autofahrer bei den regionalen Klima- und Umweltberatungen des Deutschen Wetterdienstes eine Bestätigung über die Windstärke ausstellen lassen. Meist wird aber auch in lokalen Zeitungen über starke Stürme in der Region berichtet. In der Regel werden derartige Angaben von den Versicherungen als Nachweis akzeptiert.

Unabhängig davon sollte der Schaden unverzüglich, am besten telefonisch der Versicherung gemeldet werden. Wichtig zu wissen: „Notreparaturen“ sind erlaubt. Dennoch sollte man, wenn möglich, abwarten, ob die Versicherung einen Gutachter schickt.

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