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Wenn ein Auto mutwillig beschädigt wird und der Täter nicht ermittelt werden kann, erhält nur derjenige Fahrzeughalter Schadenersatz, der eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat.
Wie die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs berichtet, muss die Teilkaskoversicherung Schäden an Fahrzeugen nur im Falle eines erfolgten Diebstahls übernehmen. Kein Versicherungsschutz nach geltendem Recht bestehe bei reinem Vandalismus ohne Diebstahl oder bei einem Diebstahlversuch.
Selbst wer über eine Vollkaskoversicherung verfügt, ist bei Vandalismusschäden nicht unbedingt besser dran: Kommt die Vollkaskoversicherung hierfür auf, muss sich der Fahrzeughalter auf eine Höherstufung oder eine höhere Selbstbeteiligung einstellen. Deshalb übernehmen viele die anfallenden Kosten selbst, um ihren Schadenfreiheitsrabatt nicht zu gefährden.
Zudem erhalten Garagenparker meist einen Rabatt bis zu 15 Prozent des jährlichen Beitrags. Als günstig erweisen sich Betonfertiggaragen, bei denen unter 30 Kubikmeter in vielen Fällen keine Baugenehmigung benötigt wird und die meist innerhalb eines Tages aufgestellt werden.
geschrieben von auto.de/(hf/mid) veröffentlicht am 12.10.2011 aktualisiert am 12.10.2011
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