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Mofa- und Mopedfahrer dürfen ab dem 1. März 2012 nur noch mit blauem Kennzeichen unterwegs sein. Das neue Nummernschild löst das ungültig gewordene, schwarze Schild des Vorjahres ab und gilt für ein Jahr, längstens bis zum 28. Februar 2013.
Besitzer von Kleinkrafträdern erhalten die neuen Kennzeichen bei ihrem Haftpflichtversicherer. Wer es versäumt das neue Kennzeichen an seinem Zweirad anzubringen, fährt ohne Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich obendrein noch strafbar, teilte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Mofas und Mopeds müssen zwar nicht beim Straßenverkehrsamt angemeldet werden, unterliegen aber der Versicherungspflicht.
Allein im Jahr 2010 registrierten die deutschen Versicherer 29 700 Haftpflichtschäden und Versicherungsleistungen in Höhe von 75 Millionen Euro, die die Versicherer an Geschädigte von Kleinkraftradfahrern zahlten. Im Durchschnitt sind das mehr als 2.500 Euro pro Schadensfall. Auf 1000 Fahrzeuge bezogen ergibt das 17 Schäden. Damit ist die Schadenhäufigkeit bei Mofas und Mopeds in etwa doppelt so hoch wie bei Motorrädern, rechnet der GDV vor. Erfreulicherweise sinke die Anzahl der Haftpflichtschäden in den vergangenen Jahren aber kontinuierlich. So wurden 2010 rund 6600 weniger Schäden bearbeitet als 2007.
geschrieben von auto.de/(ampnet/jri) | foto: ivm veröffentlicht am 22.02.2012 aktualisiert am 22.02.2012
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