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Wer von einem eigenen Fahrzeug auf so genanntes Car Sharing umsteigt, behält seinen Schadenfreiheitsrabatt bei der Kfz-Versicherung. Je nach Anbieter bleibt die Einstufung für bis zu sieben Jahre bestehen, auch wenn in dieser Zeit kein eigenes Auto zugelassen und versichert ist. Danach allerdings verfällt die Schadenfreiheitsklasse, mit der Versicherer ihre Kunden für unfallfreies Fahren belohnen. Es kann sich daher lohnen, rechtzeitig vor Ablauf der Frist wieder ein Fahrzeug auf den eigenen Namen zu versichern, rät AXA-Experte Andreas Tiedtke.
Car Sharing, die gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen, erfreut sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Die Zahl der Nutzer ist zwischen 1997 und 2004 von 19 000 Menschen auf rund 70 000 Personen gestiegen.
mid
geschrieben von veröffentlicht am 10.05.2006 aktualisiert am 10.05.2006
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