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Tipps zum Schutz vor Fahrraddieben und für die richtige Versicherung gibt der Bund der Versicherten e.V. in einer Mitteilung. Danach sind Fahrräder über die Hausratversicherung zwar gegen Einbruchdiebstahl mitversichert.
Aber Achtung: Die Mitversicherung gilt nur, wenn die Räder in einem geschlossenen Gebäude oder einer verschlossenen Garage untergebracht sind und wenn diese Räume aufgebrochen wurden. Und ganz wichtig: Das Rad muss auch in einem geschlossenen Raum mit einem Schloss gesichert sein. Sonst zahlt der Versicherer nicht.
Eine weitergreifende Versicherung im Diebstahlfall ist gegen einen Beitragszuschlag zur Hausratversicherung zu haben. Damit ist das Fahrrad dann auch außerhalb des Hauses oder des Kellers in der Zeit von 6 bis 22 Uhr gegen Diebstahl versichert. Das gilt auch für den Diebstahl aus einem gemeinschaftlich genutzten Abstellraum oder Keller. Aber auch hier ist Voraussetzung für den Versicherungsfall, dass der Drahtesel mit einem aktiven Schloss gesichert wird.
geschrieben von auto.de/(wp/mid) veröffentlicht am 11.04.2012 aktualisiert am 11.04.2012
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