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Versicherungsschutz
Eine Rutschpartie auf Eis und Schnee führt auch manchmal auch zu Bagatellunfällen, bei denen man nicht unbedingt die Polizei dazurufen muss. Zur richtigen und zügige Schadenabwicklung geben die Versicherer Tipps, wie sich Autofahrer nach einem Bagatellunfall ohne größere Schäden richtig verhalten. Gleichzeitig warnen sie vor dem Fahren im Winter ohne M+S-Reifen. Der Versicherungsschutz kann gefährdet sein.
Wenn es gekracht hat, muss zuerst der Unfallort gesichert werden. Also Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen und so schnell wie möglich die Fahrbahn wieder räumen. Kleinere Unfälle dokumentieren die Beteiligten danach am besten selbst, zum Beispiel mit dem Europäischen Unfallbericht. Den kann man sich kostenlos beim Autoversicherer erhalten oder unter www.gdv-dl.de/infocenter.html anfordern. Das Unfallprotokoll sollte mindestens die folgenden Angaben enthalten: Das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners, Namen und Adressen der beteiligten Fahrer, Ort und Zeit des Unfalls, Namen und Adressen von Zeugen, Fotos vom eigenen und vom gegnerischen Fahrzeugschaden.
Sind die Versicherungspapiere am Unfallort nicht zur Hand, hilft der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 / 250 26 00 weiter. Zum Nachweis der Schadenshöhe reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt oder ein Foto des Schadens. Auf ein zeit- und kostenaufwendiges Gutachten wird bei kleinen Schäden zumeist verzichtet. Blechschäden können so schnell abgewickelt und behoben werden.
Für den Versicherungsschutz gilt: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt den Schaden des Unfallgegners. Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Reparaturen am eigenen Auto. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für alle motorisierten Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist freiwillig.
Damit es im Winter gar nicht erst zu einem Unfall kommt, müssen Autofahrer bei Winterwetter mit geeigneten (M+S-) Reifen fahren, für freie Sicht sorgen und einen größeren Sicherheitsabstand als sonst einhalten, verlangt die Straßenverkehrsordnung seit 2010. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind mit Matsch- und Schnee-Reifen, am besten mit denen mit einer Schneeflocke auf der Flanke, Pflicht. Wer solche Reifen nicht hat, muss sein Auto bei winterlichen Straßenverhältnissen stehen lassen. Ein Verstoß kostet in diesem Winter erstmals 60 statt wie bisher 40 Euro.
Die Versicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers, auch wenn der Unfallverursacher bei Winterglätte mit Sommerreifen unterwegs war. Vollkaskoversicherte erhalten auch Ersatz für die Schäden am eigenen Auto, mit einer wichtigen Ausnahme: Wenn der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind und es aufgrund der unzureichenden Bereifung zu einem Unfall kommt, kann die Leistung der Vollkaskoversicherung anteilig gekürzt werden.
Vor Fahrtantritt müssen alle Scheiben gründlich von Schnee oder Eis befreit werden. “Kratzmuffel”, die nur ein Guckloch in der vereisten Scheibe freimachen, müssen mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Kommt es aufgrund des fehlenden Durchblicks zu einem Unfall oder wird jemand gefährdet, kann das Bußgeld auf bis zu 80 Euro steigen. Zwar erstattet die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden von Dritten; den Ersatz von Schäden am eigenen Fahrzeug können die Kaskoversicherer jedoch unter Umständen ganz oder teilweise verweigern.
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geschrieben von AMP.net/Sm veröffentlicht am 01.01.2015 aktualisiert am 02.01.2015
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