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Einen repräsentativen, bundesweit erhobenen „Automietpreisspiegel“ lässt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) derzeit erheben. Damit sollen übliche Marktpreise für Mietwagen erhoben und überhöhte Unfallersatztarife verhindert werden.
Benötigt ein Autofahrer nach einem unverschuldeten Unfall einen Ersatzwagen, berechnet der Autovermieter in vielen Fällen einen Unfallersatztarif, der häufig 25 bis 200 Prozent über dem Normaltarif liegt. Diese überhöhten Preise werden dann den Kfz-Haftpflichtversicherern in Rechnung gestellt. Nach der jüngsten Rechtsprechung müsse der Versicherer diesen „Unfallersatztarif“, der erheblich über dem Normaltarif liege, aber nicht in jedem Fall übernehmen.
mid/lobo
geschrieben von veröffentlicht am 27.06.2007 aktualisiert am 27.06.2007
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