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Trotz Chaos auf den Straßen schützen Schnee und Eis nicht vor Arbeit. Kommt ein Berufstätiger selbst aufgrund katastrophaler Witterungsverhältnisse zu spät zum Dienst, kann ihm der Arbeitgeber für die versäumte Zeit den Lohn kürzen – oder der Angestellte muss die Fehlzeit durch Überstunden wieder ausgleichen.
Juristisch gesehen ist die Arbeitsleistung eine Bringschuld. Der Arbeitnehmer hat also dort seinen Job zu erledigen, wo ihn seine Firma hinschickt. Auch wenn der Angestellte eine lange und schwierige Anfahrt zu seiner Arbeitsstelle hat, ist dies sein Problem – selbst bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Glatteis und Schneemassen.
Autofahrer sollten daher jetzt mehr Zeit für die Fahrt zur Arbeitsstelle einplanen. Das erspart Nerven und vor allem Ärger mit dem Chef.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 02.12.2010 aktualisiert am 02.12.2010
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Dass die versäumte Arbeitszeit nachzuholen ist oder sonst ein entsprechender Lohnabzug erfolgt, ist ja wohl selbstverständlich. Insofern ist dieser Artikel inhaltlich völlig überflüssig. Die Überschrift wirft die viel interessantere und strittigere Frage auf, ob Verspätungen durch winterliches Verkehrschaos eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall eine Kündigung rechtfertigen. Darauf gibt der Artikel aber enttäuschenderweise keine Antwort.
Sicher sollte man immer etwas früher los gehen, um Verspätungen zu vermeiden und bei solchen Wetterverhältnissen natürlich erst recht noch eher. Aber wie konnte man damit rechen, dass bei den geringen, durchaus üblichen Schneemengen zu dieser Jahreszeit, die in Berlin gefallen sind, man für Strecken, die man normalerweise in einer halben Stunde absolviert, jetzt 3 bis 4 Stunden benötig. Die BVG hatte sich Tags zuvor damit gebrüstet, sie sei ausreichend vorbereitet. Ich denke in solchen Fällen kann man auch vom Arbeitgeber erwarten, dass er dem Arbeitnehmer grroßzügig einräumt, die versäumte Zeit nachzuholen. Es sollte doch in unserer zivilisierten Welt möglich sein, Kompromisse zu finden, die jeder Konfliktpartei entgegen kommen.
Das man im Winter etwas füher los geht ist selbstverständlich, aber man kann ja auch nicht alle Eventualitäten einplanen. Die verspätete Zeit kann ja nachgearbeitet werden. Mein Chef dürfte sich bei mir nicht beschweren, wenn ich mal zu spät komme, denn oft bleibe ich länger, wenn er es wünscht, damit der Laden läuft. Es ist alles eine Sache des Umgangs miteinander und der Kommunikation.
Was ist daran Weltfremd? Sollen die Arbeitgeber jetzt auch noch die Kosten des schlechten Wetters tragen?
Naja, zuspätkommen kann ich ja verstehen, aber der Arbeitgeber kann nix fürs Wetter, also muss der Zuspätkommer die Zeit nacharbeiten. Normalerweise péndelt sich in den ersten ein bis zwei Schneewochen von selbtz ein
Das können auch nur deutsche Richter,denen nie irgend ein Lohn gestrichen werden kann urteilen.Weltfremd. .
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Markus Müller
Dezember 6, 2010 um 12:26 pm UhrHier kann man mal wieder deutlich erkennen wer auf welcher Seite des Zauns steht.
Klar darf das Wetter keine pauschale Entschuldigung für Zuspät-kommer sein. Der Artikel sagt da zwar nichts zu, und ich bin kein Anwalt, jedoch ist der Arbeitnehmer auch im Winter zur pünktlichkeit verpflichtet. Ich gehe also mal davon aus dass bei mehrmaligem zuspätkommen auf abgemahnt werden kann.