Vertrauensschutz für Autokäufer – Recht

Wer ein Fahrzeug über das Internet erwirbt, muss sich auf die Angaben des Verkäufers verlassen können.

Der Autokauf im Internet ist heute zur Normalität geworden. Ein paar Klicks im Web, und schon bieten zahlreiche Online-Börsen ein breites Angebot an Fahrzeugen sämtlicher Marken. Gleichgültig ob Traumauto oder preisgünstiges Schnäppchen, Käufer müssen sich dabei auf die Angaben des Anbieters verlassen können. Dies entschied das Landgericht Karlsruhe in einem aktuellen Urteil, berichtet der ADAC.

Ein Käufer hatte im Internet ein Auto erworben, das dem Angebot zufolge über ABS verfügt, in Wahrheit jedoch keins hatte. Im späteren Kaufvertrag war über das ABS zwar nichts mehr zu finden, doch nach Ansicht der Richter reichen die Internetangaben als „Beschaffungsvereinbarung“ aus. Der Käufer konnte vom Vertrag zurücktreten. (Az. I S 59/09).

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Gast auto.de

Oktober 17, 2010 um 2:50 pm Uhr

Ich habe meinem Sohn einen Golf 3 gekauft. Nun hat sich nach ca. 2 Km. war nach dem Tanken der Anlasser kaputt, mit dem Vorbesitzer habe ich ausgemacht, er besorgt einen neuen und ich baue in selber ein.Nachdem wir das Auto angeschoben haben fuhren wir ca.30 Km und mein Sohn rief mich am Händy an das der 5te Gang immer rausspringt,nun rief ich den Vorbesitzer wieder an er soll sein Auto zurücknehmen und mir das Geld von 3000.-Euro wiedergeben,was er ablehnte.Es blieb uns nichts anderes übrig als das Auto nachhause zufahren und in einer Werkstatt Begutachten zulassen,die stellten ein Loch im Getriebe und Ölverlust fest. Nachdem ich beim Anwalt war und dieser nach einer Frist von 4 Wochen dem Vorbesitzer die Möglichkeit gab das Auto zurückzunehmen oder Reparieren er aber ablehnte lies ich diesen Golf Reparieren diese Kosten von einem neuen Anlasser,Getriebe,Kühler und Zahnriemen beliefen sich für mich wiederum auf 2700.-Euro.Nachdem ein Prozess stattgefunden hat und die Richterin mir 500.-Euro in Aussicht stellte,meine Anwältin anscheinend überfordert war habe ich nichts mehr unternommen weil mir meine Anwältin davon abried. Ich muß noch dazusagen das wir einen Kaufvertrag auf einen Schmierzettel machten und keinen vom Laden hatten. Frage kann ich jetzt noch etwas Unternehmen oder soll ich diesen Beschiß auf mir sitzen lassen.

Gast auto.de

Oktober 17, 2010 um 2:49 pm Uhr

Ich habe meinem Sohn einen Golf 3 gekauft. Nun hat sich nach ca. 2 Km. war nach dem Tanken der Anlasser kaputt, mit dem Vorbesitzer habe ich ausgemacht, er besorgt einen neuen und ich baue in selber ein.Nachdem wir das Auto angeschoben haben fuhren wir ca.30 Km und mein Sohn rief mich am Händy an das der 5te Gang immer rausspringt,nun rief ich den Vorbesitzer wieder an er soll sein Auto zurücknehmen und mir das Geld von 3000.-Euro wiedergeben,was er ablehnte.Es blieb uns nichts anderes übrig als das Auto nachhause zufahren und in einer Werkstatt Begutachten zulassen,die stellten ein Loch im Getriebe und Ölverlust fest. Nachdem ich beim Anwalt war und dieser nach einer Frist von 4 Wochen dem Vorbesitzer die Möglichkeit gab das Auto zurückzunehmen oder Reparieren er aber ablehnte lies ich diesen Golf Reparieren diese Kosten von einem neuen Anlasser,Getriebe,Kühler und Zahnriemen beliefen sich für mich wiederum auf 2700.-Euro.Nachdem ein Prozess stattgefunden hat und die Richterin mir 500.-Euro in Aussicht stellte,meine Anwältin anscheinend überfordert war habe ich nichts mehr unternommen weil mir meine Anwältin davon abried. Ich muß noch dazusagen das wir einen Kaufvertrag auf einen Schmierzettel machten und keinen vom Laden hatten. Frage kann ich jetzt noch etwas Unternehmen oder soll ich diesen Beschiß auf mir sitzen lassen.

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