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ADAC kritisiert Polizeikontrollen – Obwohl es im Gegensatz zu Reserve-Gasflaschen zulässig ist, eine bereits angeschlossene Flasche ohne aufgesetzte Schutzkappe und aufgeschraubte Verschlussmutter zu sichern “ von der unter Umständen sogar während der Fahrt Gas entnommen wird „, kontrolliert die Polizei Wohnmobile und Caravans und beanstandet nicht abgeklemmte Gasflaschen.
Wichtig ist nur, dass die Gasanlage den gesetzlichen Anforderungen (z.B. DVGW Arbeitsblatt G 607 oder der EN 1949) genügt und über eine gültige Prüfung verfügt. Der ADAC rät Campern, das Flaschenventil vor jeder Fahrt zuzudrehen, wenn kein Gas benötigt wird. Das Entfernen des Schlauches ist jedoch weder vorgeschrieben noch droht hier ein Bußgeld.
geschrieben von (ar) veröffentlicht am 11.09.2009 aktualisiert am 11.09.2009
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