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Fehlerfaktor Mensch
Die „Vision Zero“ mit dem Ziel „keine Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr“ passt mit dem Konzept des autonomen Fahrens zusammen. Viele rechtliche Voraussetzungen für die Verwirklichung dieses zukunftsträchtigen Projekts zur weiteren Steigerung der Verkehrssicherheit hat der Gesetzgeber bereits geschaffen.
Doch allein durch Gesetze und Vorschriften lässt sich die Vision nicht erreichen, unterstreicht deren geistiger Vater und Vorkämpfer DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf auf der Jahreshauptversammlung des Verbandes der Motorjournalisten in Leipzig. „Alle Verkehrsminister der Länder sehen zusammen mit Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt die Aktion positiv“, erklärte Staatssekretär Rainer Bomba, „wissen aber auch, dass Gesetze allein nicht zum Erfolg verhelfen“. Besserung verspricht das fahrerlose Auto, denn es schaltet den Fehlerfaktor Mensch aus.
Den Oberbegriff „autonomes Fahren“ unterteilt Dr. Christian Kohrs, Bereichsleiter Vorentwicklung der MAN Truck & Bus AG, in fünf Stufen: Den Anfang markiert die einfache Unterstützung durch Assistenzsysteme, die sich über teilautonomes Fahren mit voller Verantwortlichkeit des Fahrers zum hochautomatisierten Fahren entwickeln werden, wobei das Fahrzeug noch nicht permanent selbstständig fährt, sondern bei dem der Fahrer binnen zehn Sekunden das Steuer wieder übernehmen muss. Den nächsten wichtigen Schritt stellt das vollautomatische Fahren ohne Fahrereingriff dar. Das Endziel der Entwicklung ist das komplett fahrerlose Fahren, das aber „noch Jahrzehnte entfernt“ sei, so Kohrs. Zumindest auf bestimmten Strecken ist hochautomatisiertes Fahren heute rechtlich schon möglich. Weitere Fragen wie technische Regularien, Halterhaftung und Schuldrecht sind aber in einigen europäischen Staaten noch zu klären. Niedrige Automatisierungsstufen bringen jedoch schon einen Sicherheitsgewinn und stellen wichtige Bausteine zur Senkung der Unfallzahlen dar.
geschrieben von Karl Seiler/mid veröffentlicht am 15.04.2016 aktualisiert am 15.04.2016
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