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VW Rückruf
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat die vom Volkswagen-Konzern vorgeschlagenen Maßnahmen zur Beseitigung von Stickoxidmanipulationen an den Motoren vom Typ EA 189 genehmigt. Ab Beginn des neuen Jahres erhalten zunächst die betroffenen 2,0-Liter-Dieselaggregate ein Software-Update, im zweiten Quartal sollen dann die 1,2-Liter-Motoren folgen. Die reine Arbeitszeit wird knapp eine halbe Stunde betragen. Im dritten Quartal sind dann die 1,6-Liter-Motoren an der Reihe. Sie bekommen ebenfalls ein Software-Update. Zusätzlich wird direkt vor dem Luftmassenmesser ein so genannter Strömungsgleichrichter befestigt. Die Umsetzung wird weniger als eine Stunde Arbeitszeit in Anspruch nehmen.
Diese Maßnahmen gelten für Europa (EU 28-Märkte). Nach der Umsetzung erfüllen die Fahrzeuge die jeweils gültigen Abgasnormen, mit dem Ziel, dies ohne Beeinträchtigung der Motorleistung, des Verbrauchs und der Fahrleistungen zu erreichen. Die Kunden in Deutschland werden angeschrieben, sobald das KBA die Adressen zur Verfügung gestellt hat.
In einem ersten Brief werden die betroffenen Fahrzeughalter darüber in Kenntnis gesetzt, dass für ihren Pkw eine Rückrufmaßnahme vorgesehen ist. Dabei werden sie auch gebeten, ein zweites Schreiben abzuwarten, bevor sie Kontakt zu einem Volkswagen-Partnerbetrieb aufnehmen. Sollten auf Kunden durch den Rückruf beispielsweise mögliche Mobilitätseinschränkungen zukommen, sichert VW im Bedarfsfall eine angemessene und kostenfreie Ersatzmobilität zu.
Die Volkswagen AG verzichtet ausdrücklich bis zum 31. Dezember 2017 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der in Fahrzeugen mit Motortyp EA 189 eingebauten Software bestehen. Der Verzicht für derartige Ansprüche gilt auch, soweit diese bereits verjährt sind. Durch bloßes Warten entstehen Volkswagen-Kunden daher keine Nachteile.
geschrieben von AMP.net/jri veröffentlicht am 16.12.2015 aktualisiert am 16.12.2015
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