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Volkswagen AG
Der Volkswagen-Aufsichtsrat hat der Hauptversammlung die Entlastung der im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Vorstandsmitglieder empfohlen.
Der Vorstand hat eine gleichlautende Entscheidung aufgrund eigener Prüfung getroffen. Dies geht aus der Einladung zur 56. ordentlichen Hauptversammlung am 22. Juni 2016 in Hannover hervor, die am 12. Mai veröffentlicht wird. Der Aufsichtsrat weist darauf hin, dass mit der vorgeschlagenen Entlastung durch die Hauptversammlung kein Verzicht auf mögliche Schadensersatzansprüche verbunden ist.
Aufsichtsrat und Vorstand betonen, dass dieser Beschlussvorschlag unter dem Vorbehalt steht, dass sich bei den weiteren Untersuchungen bis zur Hauptversammlung am 22. Juni 2016 keine neuen Erkenntnisse ergeben, die eine andere Abwägungsentscheidung geboten erscheinen lassen.
Der Aufsichtsrat weist darauf hin, dass mit der vorgeschlagenen Entlastung durch die Hauptversammlung kein Verzicht auf mögliche Schadensersatzansprüche verbunden ist. Entsprechend seiner gesetzlichen Pflichten prüft der Aufsichtsrat seit dem vergangenen Herbst, als die Diesel-Thematik bekannt geworden war, ob er verpflichtet ist, Schadensersatzansprüche gegen einzelne Vorstandsmitglieder geltend zu machen.
Darüber hinaus empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Volkswagen AG Entlastung zu erteilen.
geschrieben von AMP.net/nic veröffentlicht am 11.05.2016 aktualisiert am 11.05.2016
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