Volle Haftung bei Kollision ohne Blinker

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Besonders beim Auffahren auf die Autobahn vom Standstreifen aus ist erhöhte Vorsicht geboten. Kommt es zu einer Kollision beim Wechsel von der Standspur der Autobahn auf die rechte Fahrspur ohne Blinker, haftet derjenige, der von der Standspur einschert allein. Das hat das Oberlandesgericht München (AZ: 10 U 834/12) laut dem „Deutschen Anwaltverein“ (DAV) entschieden.

Ein Autofahrer wechselte ohne zu blinken bei schlechter Sicht von der Standspur der Autobahn auf die rechte Fahrspur und beschädigte dabei einen knapp hinter ihm auf der rechten Fahrspur fahrenden Pkw. Auf Höhe des Unfalls begann eine Baustelle. Der linke Fahrstreifen war auf zwei Meter verengt und auf dem Seitenstreifen waren Absperrbaken aufgebaut.

Das Gericht war davon überzeugt, dass der Kläger nicht geblinkt hatte. Daher spreche der „Beweis des ersten Anscheins“ für seine Schuld. Dies konnte der Unfallverursacher nicht widerlegen. Da vom Fahrer eines Fahrzeugs, das von der Standspur kommt, ein Höchstmaß an Sorgfalt gefordert wird, tritt die sogenannte „Betriebsgefahr“ eines Fahrzeugs im fließenden Verkehr nach Ansicht der Richter dagegen zurück.

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