Vollkaskoversicherung bei Fahrerflucht

Eben hatte Ihr Auto noch keinen Kratzer und jetzt die böse Überraschung: eine Schramme. Fast drei Viertel der Deutschen (71 Prozent), die ein Auto besitzen oder fahren, haben das schon einmal erlebt.

Ihr Wagen hatte plötzlich Schäden, die vor dem Parken noch nicht vorhanden waren. Das zeigt eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. Zwar wissen auch neun von zehn Deutschen, dass es sich um Fahrerflucht handelt, wer ein anderes Auto beschädigt und einfach wegfährt. Fest steht: Fahrerflucht ist eine Straftat.

Für Schäden nach einem Zusammenstoß kommt eigentlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers auf. Solange der aber nicht feststeht, bleibt der Betroffene auf den Kosten sitzen – es sei denn, er besitzt eine Vollkaskopolice. Vor einer Regulierung über die Vollkaskoversicherung sollte jedoch geklärt werden, ob dies zu einer Rückstufung des Schadenfreiheits-Rabatts führt und sich somit der Beitrag erhöht. Der Versicherer kann prüfen, ob es eventuell für den Betroffenen günstiger ist, die Werkstattkosten selbst zu tragen.

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